Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Reiskostenabrechnung auswärtiger Anwälte so effizient wie möglich zu gestalten und der Kanzlei eine aufwändige und nicht selten undurchführbare Recherche zu ersparen, listet die – gratis erhältliche – Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2023“ sämtliche deutschen Gerichte und den jeweils am weitesten entfernten Ort sowie die daraus resultierenden Fahrtkosten auf.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des ffi-Verlags. Die Fachinfo-Tabelle steht hier zum Download bereit: Gerichtsbezirke_2023