Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Im Newsletter von November 2022 wurde bereits auf die Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung hingewiesen, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchführt und bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden.

Mittlerweile wurde die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung bis 28.02.2023 verlängert. Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.