Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr mit Wirkung ab 10.12.2022 aufzuheben. Es wird jedoch empfohlen, auch weiterhin eine Maske zu tragen.
Im Übrigen wurde die am 09.12.2022 auslaufende 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 20.01.2023 verlängert. Diese sowie umfangreiche weitere Informationen zur Corona-Pandemie, auch zu den Auswirkungen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. den Betrieb einer Anwaltskanzlei, finden Sie wie gewohnt auf der Internerseite der Rechtsanwaltzkammer Bamberg