Corona – Vorzeitiges Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023

Die Bundesregierung hat am 25.01.2023 das vorzeitige Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 beschlossen. Arbeitgeber und Beschäftigte können dann eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Ursprünglich war vorgesehen, dass die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 26.09.2022 bis 07.04.2023 gelten soll. Ziel war es, die Infektionszahlen in den kalten Monaten beherrschbar zu halten und insbesondere Belastungen der Wirtschaft und des Gesundheitssystems zu reduzieren.

Ebenfalls ab 02.02.2023 entfällt in Zügen und Bussen des Fernverkehrs die Maskenpflicht.

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bereits am 19.01.2023 bis zum Ablauf des 17.02.2023 verlängert.

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