Archiv für den Autor: rakba-rr

Verpflichtung von Kanzlei-Mitarbeitern auf die Vertraulichkeit nach DS-GVO

Aufgrund entsprechender Anfragen weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf Folgendes hin:

Das BDSG a. F. sah eine sog. „Verpflichtung auf das Datengeheimnis“ vor. Diese Vorgabe ist in der DS-GVO explizit nicht enthalten. Aus einer Reihe von Vorschriften ergibt sich jedoch, dass der Verantwortliche „die ihm unterstellten natürlichen Personen“ (Angestellte, Praktikanten, Referendare, Azubis, etc.) über die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu informieren und auf diese zu verpflichten hat (vgl. Art. 24 Abs. 1, 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b), 32 Abs. 4, 39 Abs. 1 lit. a) DS-GVO).

Der Inhalt dieser Verpflichtung unterscheidet sich von der berufsrechtlichen Verpflichtung auf das Anwaltsgeheimnis (sog. Verschwiegenheitsverpflichtung). So hat der Rechtsanwalt als Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO insbesondere über die zahlreichen Grundsätze der Verarbeitung nach Art. 5 Abs. 1 DS-GVO zu informieren, wie auch sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nur auf seine Weisung hin verarbeitet werden (Art. 32 Abs. 4 DS-GVO).

Die DS-GVO schreibt nicht vor, wie diese Verpflichtung zu erfolgen hat. In Anbetracht der Rechenschafts- und damit zusammenhängenden Nachweispflicht nach Art. 5 Abs. 2 DS-GVO empfiehlt die Datenschutzkonferenz DSK (Kurzpapier Nr. 19) jedoch, diese in schriftlicher oder elektronischer Form vorzunehmen.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit nach DS-GVO und entsprechende Muster finden Sie hier:

Prüfungsvorbereitungskurse für Auszubildende

Wie schon in den vergangenen Jahren bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg auch im Frühjahr 2019 Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer (Termin 2019/II) an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die Kurse, die der Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens dienen, finden im Zeitraum vom 23.02.2019 bis 11.05.2019 in Bamberg und Würzburg statt.

Nähere Einzelheiten können Sie dem Anmeldeformular entnehmen.

Um Anmeldung bis spätestens 11.02.2019 wird gebeten.

Eltern- und Ausbildersprechtag der Berufsschule Schweinfurt am 20.02.2019

Um die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus, Ausbildungsbetrieben und Berufsschule zu vertiefen lädt die Schweinfurter Ludwig-Erhard Schule zu einem Sprechtag ein. Er findet am Mittwoch, 20.02.2019, von 16:00 Uhr bis 19:30 Uhr, statt. Alle hauptamtlichen Lehrkräfte werden im Hause sein und für Einzelgespräche zur Verfügung stehen.

Neue Öffnungszeiten der RAK-Geschäftsstelle

Bitte beachten Sie, dass die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, für Besucher nur noch wie folgt geöffnet ist:

  • Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch sind wir unverändert von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr für Sie zu erreichen.


Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2019

In seiner Sitzung vom 14.12.2018 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2019 beschlossen. Danach werden sich keine Änderungen zu der seit 04.05.2018 geltenden Regelung ergeben.

Die ab 01.01.2019 gebildeten Vorstandsabteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Nochmals: Aktive beA-Nutzung durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zukünftig in geeigneten Fällen über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit ihren Mitgliedern kommunizieren wird. Dies haben Präsidium und Vorstand einstimmig beschlossen. Denn der elektronische Verkehr kann bei sinnvoller Nutzung erheblich zur Arbeits- und Kostenersparnis beitragen, weshalb er im wohlverdienten Interesse aller Kolleginnen und Kollegen liegen sollte.

Derzeit sind insbesondere folgende Anwendungsbereiche vorgesehen:

  • Die Versendung des Newsletter „RAK – InFORMail“ ab der Ausgabe Januar 2019. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Kammermitglieder den Newsletter erhalten, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Denn die bislang verschickte E-Mail kam wegen falscher oder nicht mehr existierender Adressen häufig nicht an.
  • Die Versendung von Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen, wie erstmals am 12.11.2018 (für das Schönlein-Symposium des Ärztlichen Kreisverbandes und der RAK Bamberg) geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um „Werbung“, sondern um wichtige Informationen der Kammer, die sich schon wegen der jedem Rechtsanwalt obliegenden Fortbildungspflicht (§ 43a Abs. 6 BRAO) gehalten sieht, Seminare für ihre Mitglieder anzubieten. Der bisherige Versand per Telefax war nicht nur unzeitgemäß, sondern auch äußerst kostspielig.
  • Die Versendung von Mitteilungen bei Wahlen zum Kammervorstand und zur Satzungsversammlung, die in der Wahlordnung vom 13.04.2018 (von der Kammerversammlung einstimmig beschlossen) zwingend per beA vorgeschrieben ist. Dies gilt im Falle der anstehenden Wahl zur Satzungsversammlung beispielsweise für die Wahlbekanntmachung (§ 5 Ziffer 1. WO), deren Zustellung über das beA am 15.01.2019 erfolgen wird.

Alle Mitglieder der RAK Bamberg werden um Verständnis für die neue Art der Kommunikation gebeten. Die Anmeldung am beA und dessen Nutzung mag von einigen Kolleginnen und Kollegen als ungewohnt oder sogar lästig empfunden werden. Die kategorische Ablehnung des elektronischen Postfachs ist jedoch wenig zielführend, weil sich der Gesetzgeber – aus guten Gründen – hierfür entschieden und allen Postfachinhabern eine passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) auferlegt hat. Diese gilt nicht nur im Rahmen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten, sondern auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer. Ein Verstoß kann als Berufspflichtverletzung geahndet werden!

Elektronischer Rechtsverkehr am Landgericht Coburg ab Februar 2019

In einem Gespräch am 10.12.2018 hat LG-Präsident Anton Lohneis darauf hingewiesen, dass das Landgericht Coburg vermutlich ab Februar 2019 – eventuell auch schon früher – in Zivilsachen erster Instanz mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nur noch elektronisch kommunizieren wird. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, dies zu beachten und ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach noch gründlicher als bislang auf Eingänge zu überprüfen. Den genauen Beginn, zu dem das Landgericht alle Dokumente (Schriftsätze, Mitteilungen usw.) nur noch elektronisch übermitteln wird, werden wir bekannt geben, sobald entsprechende Informationen vorliegen.

Präsident Lohneis hat im Übrigen angeregt, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte das beA auch aktiv nutzen, um Arbeitsbläufe bei der Justiz besser koordinieren und straffen zu können. Anlagen zu Schriftsätzen sollen dabei, wie der Schriftsatz selbst, zur leichteren Bearbeitung jeweils als gesonderte PDF-Dokumente eingereicht werden.

Wie an anderen Gerichten des Kammerbezirks mit der elektronischen Kommunikation verfahren wird, ist bislang nicht im Einzelnen bekannt.

Neue Veröffentlichungen zum beA im BRAK-Magazin 6/2018

Die aktuelle Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2018) enthält unter anderem folgende Aufsätze von Rechtsanwältin Tanja Nitschke:

Im Übrigen hat die Bundesrechtsanwaltskammer die beA-Störung am 07.12.2018 zum Anlass genommen, eine Dokumentation der Störungen auf der beA-Informationsseite aufzusetzen. Diese finden Sie unter https://bea.brak.de/support-wegweiser/. Dort ist ein PDF-Dokument hinterlegt, das alle Kolleginnen und Kollegen ausdrucken können. An einer langfristigen Lösung wird die BRAK im Zuge des Relaunches der Internetauftritte arbeiten. Auf der Startseite https://bea.brak.de/ ist unter „Aktuelles“ ein entsprechender Hinweis angebracht.

Neue beA-Version 2.1.4 seit 19.12.2018

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer steht seit 19.12.2018 die beA-Version 2.1.4 auf der Produktionsumgebung zur Verfügung, mit welcher kleinere funktionale Fehlerbehebungen umgesetzt wurden.

Die neue Version umfasst insbesondere eine Fehlerbehebung zur Anzeige der Berufsausübungsverbote im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV). Darüber hinaus werden einige Funktionen verbessert, insbesondere Benachrichtigungsfunktion, Zertifikatsinstallation unter Mac und die Favoritenliste bei der KSW-Schnittstelle.

Geldwäscheaufsicht: Aktualisierte Anwendungshinweise der Kammern

Die aus Rechtsanwaltskammern und BRAK gebildete Arbeitsgruppe „Geldwäscheaufsicht“ hat die neue Fassung (Stand 30.11.2018) der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG) vorgelegt. Diese finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg. Anwendungsvoraussetzungen, Sorgfalts- und Meldepflichten und weitere Anforderungen nach dem GwG sind darin im Detail erläutert.

Nürnberger Gespräche 2019

Am Freitag, 22.03.2019, finden im historischen Saal 600 des Justizpalastes in Nürnberg, Fürther Straße 110, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Nürnberger Gespräche 2019 statt. Es handelt sich um eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige unter der Schirmherrschaft des (neuen) Bayerischen Staatsministers der Justiz, Georg Eisenreich. Sie wird unterstützt von den Oberlandesgerichten Nürnberg und Bamberg, der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, der Handwerkskammer für Mittelfranken sowie den Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg.

Themen sind unter anderem die Datenschutz-Grundverordnung, das öffentliche Baurecht und das neue Bauvertragsrecht sowie die Einbindung von Sachverständigen und Co-Sachverständigen in den Prozess. Einzelheiten können Sie der Einladung und dem Programm entnehmen.

7. Studienmesse am 02.02.2019 in Bamberg

Am Samstag, 02.02.2019, findet von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Konzert- und Kongresshalle in Bamberg, Mußstraße 1, zum siebenten Mal die Studienmesse:BA statt. Sie verfolgt das Ziel, Abiturientinnen und Abiturienten über ihre Ausbildungsmöglichkeiten und dualen Studiengänge zu informieren und ist für Besucher kostenfrei.

Auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird mit einem Messestand vertreten sein und insbesondere den Anwaltsberuf, aber auch den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren. Die Standbesetzung hat, wie schon in den Vorjahren, der Anwaltsverein Bamberg übernommen.

Nähere Informationen zur Studienmesse erhalten Sie auf den Internetseiten des Veranstalters.

Deutliche Steigerung der Anzahl der Ausbildungsverträge bei den verkammerten Freien Berufen in Bayern

Nach einer Presseinformation des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V. vom 30.11.2018 ist die Anzahl der Ausbildungsverträge bei den verkammerten Freien Berufen in Bayern deutlich gestiegen. Bis 30.09.2018 wurden bei  Apothekern, Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Steuerberatern, Notaren und Rechtsanwälten insgesamt 9.017 Verträge abgeschlossen – ein Plus von 3,7 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Vom neuen Bayerischen Staatsminister für Bildung und Kultus, Prof. Dr. Michael Piazolo (Freie Wähler), erhofft sich der Verband den Ausbau und die Stärkung der Berufsschulen als Teil der dualen Ausbildung in der Fläche sowie deren digitale Ausstattung, um die berufliche Bildung zukunftssicher zu machen. Die Bayerische Staatsregierung wird aufgefordert, die Freien Berufe in Bayern weiter zu stärken. Sie tragen zur Entwicklung und Sicherung des Gemeinwesens bei und versorgen die Bevölkerung mit notwendigen und hochwertigen Dienstleistungen.

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2019

Vor Kurzem hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie wird ab 01.01.2019 gültig sein und die aktuelle Fassung vom 01.01.2018 ersetzen. Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr wird sich von 348,00 € auf 354,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 399,00 € auf 406,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 467,00 € auf 476,00 € erhöhen. Dementsprechend steigen auch die Tabellensätze der höhreren Einkommensgruppen.

Eine Anhebung des staatlichen Kindergeldes wird (erst) zum 01.07.2019 erfolgen. Bis dorthin gelten die bisherigen Sätze von jeweils 194,00 € für ein erstes und zweites Kind, 200,00 € für ein drittes Kind und jeweils 225,00 € für jedes weitere Kind fort. Ab Juli belaufen sich die Kindergeldbeträge auf 204,00 €, 210,00 € und 235,00 €, so dass eine Steigerung um jeweils 10,00 € erfolgt.

Verteilung der Jahressteuererklärungen für 2018

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (und für Heimat) hat darauf hingewiesen, dass die bayerischen Finanzämter die Jahressteuererklärungen für 2018 nicht an steuerlich beratene Steuerpflichtige, sondern nur (auf Anforderung) an die Angehörigen der steuerberatenden Berufe verschicken.

Die Bestellung der Formulare erfolgt bei demjenigen Finanzamt, das für den Berufsangehörigen zuständig ist. Vordrucke für Steuerarten, bei denen die Daten elektronisch zu übermitteln sind (z. B. Gewerbe-, Körperschafts- und Umsatzsteuer), sind nicht mehr in der Bestellliste enthalten. Die Liste ist auf den Internetseiten der Finanzämter unter der Rubrik „Formulare / Weitere Themen von A bis Z / Steuerberatende Berufe“ verfügbar.

Aktive beA-Nutzung durch die Rechtsanwaltskammer Bamberg

Im Sonder-Newsletter von September 2018 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Bundesrechtsanwaltskammer entsprechend § 31a Abs. 5 BRAO auch für die RAK Bamberg – wie für alle Regionalkammern im Bundesgebiet – ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet hat. Zwischenzeitlich wurden Verteilerlisten erstellt, die alle Kammermitglieder als Empfänger von beA-Nachrichten beinhalten. Die RAK Bamberg hat deshalb die Möglichkeit, auf einfachem, schnellem und sicherem Wege elektronisch mit ihren Mitgliedern zu kommunizieren. Präsidium und Vorstand haben einstimmig beschlossen, in geeigneten Fällen hiervon Gebrauch zu machen. Denn der elektronische Verkehr kann bei sinnvoller Nutzung erheblich zur Arbeits- und Kostenersparnis beitragen, weshalb er im wohlverdienten Interesse aller Kolleginnen und Kollegen liegen sollte.

Derzeit sind insbesondere folgende Anwendungsbereiche vorgesehen:

  • Die Versendung des Newsletter „RAK – InFORMail“ ab der Ausgabe Januar 2019. Dadurch ist gewährleistet, dass alle Kammermitglieder den Newsletter erhalten, was in der Vergangenheit nicht immer der Fall war. Denn die bislang verschickte E-Mail kam wegen falscher oder nicht mehr existierender Adressen häufig nicht an.
  • Die Versendung von Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen, wie erstmals am 12.11.2018 (für das Schönlein-Symposium des Ärztlichen Kreisverbandes und der RAK Bamberg) geschehen. Hierbei handelt es sich nicht um „Werbung“, sondern um wichtige Informationen der Kammer, die sich schon wegen der jedem Rechtsanwalt obliegenden Fortbildungspflicht (§ 43a Abs. 6 BRAO) gehalten sieht, Seminare für ihre Mitglieder anzubieten. Der bisherige Versand per Telefax war nicht nur unzeitgemäß, sondern auch äußerst kostspielig.
  • Die Versendung von Mitteilungen bei Wahlen zum Kammervorstand und zur Satzungsversammlung, die in der Wahlordnung vom 13.04.2018 (von der Kammerversammlung einstimmig beschlossen) zwingend per beA vorgeschrieben ist. Dies gilt im Falle der anstehenden Wahl zur Satzungsversammlung beispielsweise für die Wahlbekanntmachung (§ 5 Ziffer 1. WO), deren Zustellung über das beA im Januar 2019 erfolgen wird.

Alle Mitglieder der RAK Bamberg werden um Verständnis für die neue Art der Kommunikation gebeten. Die Anmeldung am beA und dessen Nutzung mag von einigen Kolleginnen und Kollegen als ungewohnt oder sogar lästig empfunden werden. Die kategorische Ablehnung des elektronischen Postfachs ist jedoch wenig zielführend, weil sich der Gesetzgeber – aus guten Gründen – hierfür entschieden und allen Postfachinhabern eine passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) auferlegt hat. Diese gilt nicht nur im Rahmen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten, sondern auch gegenüber der Rechtsanwaltskammer. Ein Verstoß kann als Berufspflichtverletzung geahndet werden!

Weitere beA-Seminare und beA-Workshops der RAK Bamberg im Januar und Februar 2019

Am 21.01. und 22.01.2019 sowie am 14.02. und 15.02.2019 bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg weitere Fortbildungsveranstaltungen und Workshops zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach bzw. zum elektronischen Rechtsverkehr im Allgemeinen an. Nähere Informationen hierzu werden demnächst veröffentlicht; Einladungsschreiben (mit Anmeldeformularen) werden in Kürze verschickt. Es wird schon jetzt darum gebeten, die Termine zu reservieren.

BeA nicht von Sicherheitslücke beim elektronischen Personalausweis betroffen

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass Meldungen zu einer Sicherheitslücke bei der Authentifizierung mittels des elektronischen Personalausweises nicht das besondere elektronische Anwaltspostfach betreffen. Das IT-Magazin Golem hatte beschrieben, dass eine Bibliothek, die sog. Autent SDK der Firma Governikus, eine Sicherheitslücke aufweise, die in bestimmten Konstellationen dazu ausgenutzt werden könnte, dass ein Angreifer sich als eine andere Person ausgibt; Golem hatte es als unklar bezeichnet, welche Rolle dies für das beA spiele.

Diese den elektronischen Personalausweis betreffende Sicherheitslücke war für das beA niemals relevant; denn im beA-System wird die betroffene Funktion der Autent SDK nicht genutzt. Governikus hat die Autent SDK aktualisiert und die Sicherheitslücke geschlossen; das beA-System verwendet ohnehin bereits die aktualisierte Version. Dies hat sich die BRAK von der Entwicklerin des beA-Systems, der Firma Atos, und der Governikus KG bestätigen lassen.

Wahl zur Satzungsversammlung 2019

Nach § 191 a BRAO ist bei der Bundesrechtsanwaltskammer eine Satzungsversammlung eingerichtet, deren Aufgabe es ist, die Berufsordnung für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes zu erlassen. Die stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung werden gemäß §§ 191 b Abs. 3 i. V. m. 68 Abs. 1 BRAO auf vier Jahre gewählt. Die seit 01.07.2015 laufende Wahlperiode endet daher mit Ablauf des 30.06.2019, weshalb eine Neuwahl erforderlich ist. Diese hat im Zeitraum vom 01.01. bis 30.04.2019 stattzufinden.

Hierzu wird der vom Vorstand der RAK Bamberg eingerichtete Wahlausschuss sowohl über das Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2018 als auch über das besondere elektronische Anwaltspostfach und die Internetseite der Kammer – jeweils spätestens am 15.01.2019 – eine Wahlausschreibung bekannt machen. Daraus sind insbesondere der Ablauf des Wahlverfahrens und die genauen Termine und Fristen zu entnehmen.

Es wird schon jetzt um Beachtung und rege Teilnahme an der Wahl gebeten.

Satzungsversammlunng beschließt neuen Fachanwalt für Sportrecht

In ihrer vorletzten Sitzung am 26.11.2018 hat die Satzungsversammlung mit deutlicher Mehrheit die Einführung des Fachanwalts für Sportrecht beschlossen. Hauptargument war die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Für den Vorschlag des Ausschusses 1 (Fachanwaltschaften) votierten 57 der anwesenden Mitglieder, 16 stimmten dagegen und vier enthielten sich. Damit wird die Zahl der Fachanwaltsbezeichnungen auf 24 steigen.

Im Übrigen diskutierte die Satzungsversammlung ausgiebig die Frage der berufsrechtlichen Zulässigkeit einer unverschlüsselten elektronischen Kommunikation mit Mandanten, insbesondere per E-Mail. Angedacht ist die Einführung einer Warnpflicht in § 2 Abs. 5 BORA, wonach der Rechtsanwalt auf die Risiken bei Nutzung nicht abgesicherter elektronischer Kommunikationswege hinzuweisen bzw. dem Mandanten eine Verschlüsselung anzubieten hat. Eine Entscheidung hierüber wird die 6. Satzungsversammlung vermutlich in ihrer letzten Sitzung am 06.05.2019 treffen.

Elektronischer Austausch von Schriftstücken mit dem EuGH

Der Austausch von Verfahrensschriftstücken mit dem EuGH wird ab 01.12.2018 nur noch über e-Curia stattfinden. Kläger, Beklagte und Streithelfer sind dann verpflichtet, für jegliche Art von Verfahren Dokumente elektronisch einzureichen. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn e-Curia aus technischen Gründen nicht genutzt werden kann oder Prozesskostenhilfe von einer nicht anwaltlich vertretenen Person beantragt wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des EuGH vom 17.10.2018. Eine Einbindung des beA ist derzeit noch nicht vorgesehen. Anders als das beA transportiert e-Curia keine Nachrichten zwischen mehreren Empfängern, sondern arbeitet im Rahmen eines Formularservice nur als Anwendung des Europäischen Gerichtshofs auf dessen Servern. Dokumente werden also nur für das Gericht hochgeladen bzw. von dort heruntergeladen.