Zahlung von Zusatzvergütungen an Rechtsreferendare durch private Ausbilder

Auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zusatzvergütungen, die von privaten Ausbildern, zum Beispiel Anwaltskanzleien, an Rechtsreferendare im Rahmen der Stationsausbildung, im Pflichtwahlpraktikum oder im Ergänzungsvorbereitungsdienst gezahlt werden, wurde bereits desöfteren hingeweisen.

Im Mai 2019 hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz sein Informationsblatt nebst Freistellungsvereinbarung aktualisiert. Der geltende Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 % wurde übernommen. Die neue Fassung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Sie ist auch auf der Homepage der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsreferendare abrufbar.