Neue Anwaltszahlen online – Mitgliederstatistik zum 01.01.2019

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die große Mitgliederstatistik zum 01.01.2019 veröffentlicht. Danach verzeichneten die 28 deutschen Regionalkammern zu Jahresbeginn insgesamt 166.375 Mitglieder, ein Zuwachs von 0,31 % im Vergleich zum Vorjahr. Deutlicher gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft, der jetzt bei 35,13 % (zuvor 34,77 %) liegt.

Erheblich zugenommen haben auch die Syndikuszahlen. Zum 01.01.2019 gab es 14.013 (Vorjahr 12.126) Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung (43,73 % Frauen) und 2.864 (Vorjahr 1.982) reine Syndikusrechtsanwälte (55,06 % Frauen). Die Zahl der Rechtsanwalts-GmbHs betrug 947 (Vorjahr 884), diejenige der Partnerschaftsgesellschaften 4.945 (Vorjahr 4.797), davon 2.216 mit beschränkter Berufshaftung (Vorjahr 1.983).

Gestiegen ist die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften; sie beläuft sich nunmehr auf 56.305 (Vorjahr 55.274). Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt diejenige für Arbeitsrecht (10.760), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.455).

Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik sind abrufbar auf der Internetseite der BRAK.