Änderung der Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs der RAK Bamberg

Am 26.04.2019 hatte die Kammerversammlung beschlossen, die Umlageordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg in § 1 zu ändern (hierauf wurde im Newsletter von April 2019 bereits hingewiesen). Nach Ausfertigung durch den Kammerpräsidenten und Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2019 tritt die neue Umlageordnung nunmehr in Kraft. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Alle Ordnungen der RAK Bamberg finden Sie auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg.