Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem anwaltlichen Berufsrecht am 27.07.2022

Fortbildungsveranstaltung des Anwaltsvereins Schweinfurt aus dem Verkehrs-/Versicherungsrecht am 29.10.2022

Wegfall des „Betreff-Feldes“ bei elektronischen Nachrichten

Kommunikation zwischen beA und eBO freigeschaltet

Hinweise des Amtsgerichts Hof zum elektronischen Rechtsverkehr

Beendigung der Corona-Zuschussprogramme Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.10.2022 auf 12,00 € pro Stunde

Jahresbericht 2021 des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts

21. Ausbildungsmesse am 09.07.2022 in Bamberg

60. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 17.08. bis 19.08.2022 in Goslar

20. Mitteldeutsche Medizinrechtstage am 15.09. und 16.09.2022 in Leipzig

Summer School IT Law and Legal Informatics an der Universität des Saarlandes

Pressemitteilungen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Pressemitteilungen des BayVGH

Weihnachtsspendenaktion und Hochwasserhilfe 2021 der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Empirische Untersuchung zum Thema Mediation

Beschlüsse der Kammerversammlung 2022

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem anwaltlichen Berufsrecht am 27.07.2022

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag – Save the Date!

17. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 21.07.2022

Online-Seminar des Anwaltsvereins Schweinfurt am 23.09. und 30.09.2022

Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Austausch von beA-Karten hat begonnen

Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Reform des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes – Nutzungspflicht für Rechtsanwälte

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem anwaltlichen Berufsrecht am 27.07.2022

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Mittwoch, 27.07.2022, eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere zur sog. „großen BRAO-Reform“, anbietet. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart aus Grevenbroich, eine ausgesprochene Spezialistin im anwaltlichen Berufs- und Gesellschaftsrecht.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Einladung,

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 15.07.2022. Es sind noch wenige Restplätze frei.

Fortbildungsveranstaltung des Anwaltsvereins Schweinfurt aus dem Verkehrs-/Versicherungsrecht am 29.10.2022

Der Anwaltsverein Schweinfurt e.V. organisiert in Zusammenarbeit mit dem Centrum für juristische Fortbildung am 29.10.2022 ein Seminar zum Thema „Die Abrechnung des Fahrzeugschadens – Haftpflicht und Kasko“. Es findet von 09:00 Uhr bis 14:30 Uhr im PANORAMA Hotel in Schweinfurt, Am Oberen Marienbach 1, statt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular entält. Anmeldeschluss ist Montag, 01.08.2022 (nicht 01.06.2022).

 

 

 

Wegfall des „Betreff-Feldes“ bei elektronischen Nachrichten

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist in seinem

Schreiben vom 21.06.2022

auf den Wegfall der Felder „Betreff“ und „Bemerkung des Absenders“ im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften (voraussichtlich) ab 01.08.2022 hin. Die dortigen Ausführungen bedürfen nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer aber der Erläuterung, weshalb um ergänzende Beachtung des

Schreibens der BRAK vom 29.06.2022

gebeten wird.

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Kommunikation zwischen beA und eBO freigeschaltet

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 09.06.2022 die Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern und den zum 01.01.2022 eingerichteten elektronischen Bürger- und Organisationspostfächern (eBO) freigeschaltet. Auch eBOs, mit denen die EGVP-Infrastruktur um ein weiteres Postfach als sicherer Übermittlungsweg für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen ergänzt wurde, sind jetzt im beA-System sichtbar und adressierbar (in der Adresssuche erkennt man sie anhand der EGVP-Rolle „egvp_ebo“).

Weiter Informationen finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 7/2022 vom 08.06.2022.

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Hinweise des Amtsgerichts Hof zum elektronischen Rechtsverkehr

Mit

Schreiben vom 23.05.2022

bittet die Direktorin des Amtsgerichts Hof alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um Unterstützung im Zuge der Einführung der elektronischen Akte bei den Familienabteilungen der Amtsgerichte Hof und Wunsiedel zum 18.07.2022. Insbesondere wird darum gebeten, bei Einreichung von Schriftsätzen im elektronischen Rechtsverkehr, namentlich bei Angabe des Aktenzeichens, beim Versand von Anlagen, bei Anträgen auf Verfahrenskostenhilfe, Terminverlegung und Fristverlängerung sowie beim Verbundverfahren, diverse Gesichtspunkte zu beachten.

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Beendigung der Corona-Zuschussprogramme Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat darauf hingewiesen, dass die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe am 30.06.2022 auslaufen werden, weil zu diesem Zeitpunkt auch der den Hilfsprogrammen zugrundeliegende Beihilferahmen zur Gewährung dieser Hilfen, der Temporary Framework, beendet sein wird. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten, nicht zuletzt in ihrer Eigenschaft als sog. prüfende Dritte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 13.06.2022 (BRAK-Nr. 210/2022)

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Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.10.2022 auf 12,00 € pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn wird mit Wirkung ab 01.10.2022 auf 12,00 € pro Stunde angehoben. Dies hat der Deutsche Bundestag am 03.06.2022 entschieden. Derzeit beläuft sich der Mindestlohn auf 9,82 €; eine Erhöhung auf 10,45 € mit Wirkung ab 01.07.2022 war bereits beschlossen.

Der monatlich zu zahlende Mindestlohn beträgt damit bei einer 40-Stunden-Woche 1.811,33 € ab Juli und 2.080,00 € ab Oktober 2022. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, diese Vorgaben bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html.

Jahresbericht 2021 des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts

Der

Jahresbericht 2021 des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts,

der auch unter https://www.justiz.bayern.de/landesjustizpruefungsamt/jahresberichte/ online abrufbar ist, wurde vor Kurzem fertig gestellt. Er gibt insbesondere Auskunft über die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten und abgeschlossenen Prüfungen, also der Ersten und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Termine 2020/2 und 2021/1) sowie der Rechtspflegerprüfung, der Gerichtsvollzieherprüfung und der Justizfachwirteprüfung sowie der Prüfungen des Justizvollzugsdienstes.

21. Ausbildungsmesse am 09.07.2022 in Bamberg

Am Samstag, 09.07.2022, findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 21. Ausbildungsmesse:BA statt; wie schon in den letzten Jahren unter besonderen Bedingungen angesichts der Corona-Pandemie. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie den Internetseiten des Veranstalters entnehmen.

 

60. Deutscher Verkehrsgerichtstag vom 17.08. bis 19.08.2022 in Goslar

Der nächste Deutsche Verkehrsgerichtstag findet vom 17.08. bis 19.08.2022 in Goslar statt. Er feiert in diesem Jahr sein 60. Bestehen und die Stadt Goslar ihren 1.100. Geburtstag. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Gesamtprogramm.

Anmeldungen können über die Internetseite www.deutscher-verkehrsgerichtstag.de erfolgen.

20. Mitteldeutsche Medizinrechtstage am 15.09. und 16.09.2022 in Leipzig

Am 15.09. und 16.09.2022 finden die 20. Mitteldeutschen Medizinrechtstage in Leipzig statt. Der Fokus liegt auf den generellen Rechtsgrundlagen und der aktuellen Veränderung im Gesundheitswesen, mit Schwerpunkten in der Telemedizin, Arzthaftung und der Corona-Pandemie.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem

Flyer.

Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular. Im Übrigen wird auf die Homepage des Veranstalters verwiesen.

Summer School IT Law and Legal Informatics an der Universität des Saarlandes

Das Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes veranstaltet vom 08.08. bis 19.08.2022 eine Summer School IT Law and Legal Informatics. Damit werden alle Praktiker und Wissenschaftler angesprochen, die aktuelle Fragen des IT-Rechts und der Rechtsinformatik in einem internationalen Forum diskutieren möchten. Themen sind Künstliche Intelligenz (KI), Big Data, IT-Sicherheit, Internet der Dinge und Legal Tech.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einladung.

Empirische Untersuchung zum Thema Mediation

Die Studierende Marie Therése Witzke (FernUniversität Hagen) bittet im Rahmen ihres Studienganges Master of Mediation um Unterstützung bei ihrer Master-Thesis zum Thema „Empirische Untersuchung der Sichtweise der praktizierenden Anwaltschaft auf das Mediationsverfahren – Was braucht die Anwaltschaft, um das Mediationsverfahren im Berufsalltag zu akzeptieren und zu etablieren?“. Die Deutsche Stiftung Mediation und die Bundesrechtsanwaltskammer haben ihre Hilfe bereits zugesagt.

Auch die Mitglieder der RAK Bamberg sind deshalb aufgerufen, bis 07.08.2022 an einer Umfrage teilzunehmen. Zum Online-Fragebogen gelangen Sie über folgenden Link: https://forms.office.com/r/6QCVbujb8c.

 

Beschlüsse der Kammerversammlung 2022

In der ordentlichen Mitgliederversammlung der RAK Bamberg am 29.04.2022 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Änderung der Beitragsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Änderung der Entschädigungsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Änderung der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Aufhebung der Sterbegeldordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg
  • Beschluss über die Höhe der Umlage zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs für das Kalenderjahr 2023
  • Beschluss über eine Spende für die ukrainische Anwaltschaft

Nähere Informationen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2022 veröffentlicht, dem alle neuen Satzungen und Ordnungen als Anlagen beigefügt sind. Diese sind auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ abrufbar.

 

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem anwaltlichen Berufsrecht am 27.07.2022

Am Mittwoch, 27.07.2022, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere zur sog. „großen BRAO-Reform“, an. Sie findet  von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Susanne Offermann-Burckart aus Grevenbroich, eine ausgesprochene Spezialistin im anwaltlichen Berufs- und Gesellschaftsrecht.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Einladung,

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 15.07.2022.

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 02.09. und 03.09.2022 in Prag – Save the Date!

Am 02.09. und 03.09.2022 findet in der tschechischen Hauptstadt Prag das diesjährige Tschechisch-Slowakisch-Deutsche Anwaltsforum statt, an dem die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Mitveranstalter maßgeblich beteiligt ist.

Nähere Informationen zu dieser Tagung, die unter dem Motto „Well-being der Rechtsanwälte“ steht, werden in Kürze veröffentlicht. Diese finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen/.

17. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 21.07.2022

Am Donnerstag, 21.07.2022, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr, veranstaltet die Juristische Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. – in der Neubaukirche der Alten Universität das 17. Würzburger Forum Arbeitsrecht. Es widmet sich dem Thema „Aktuelle Fragen des Beschäftigtendatenschutzes“.

Mit Prof. Dr. Michael Kort und Dr. Christian Borchers werden zwei ausgewiesene Kenner der Materie das komplexe Thema aus Sicht von Wissenschaft und Praxis einordnen. Sie stehen auch für die anschließende Diskussion zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite der Universität Würzburg unter https://www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/kerwer/sonstiges/meldungen/single/news/ankuendigung-des-17-wuerzburger-forum-arbeitsrecht/.

Online-Seminar des Anwaltsvereins Schweinfurt am 23.09. und 30.09.2022

Der Anwaltsverein Schweinfurt bietet am 23.09. und 30.09.2022 in Zusammenarbeit mit dem Centrum für juristische Fortbildung ein Online-Seminar zum Thema „Bitcoin, Blockchain, „smart contracts“ und Co. – ein Blick hinter die Kulissen der dezentralen Finanzwelt“ an. Es besteht aus zwei Blöcken, die jeweils von 13:00 Uhr bis 15:45 Uhr stattfinden werden.

Hinsichtlich näherer Informationen und der Möglichkeit der Anmeldung wird auf nachfolgende Dokumente verwiesen.

Weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung vom 17.03.2022 ist, wie in § 5 der Verordnung vorgesehen, mit Ablauf des 25.05.2022 außer Kraft getreten. Nachdem eine Nachfolgeregelung nicht getroffen wurde, sind damit alle pandemiespezifischen Vorgaben zum betrieblichen Hygienekonzept, insbesondere den vom Arbeitgeber festzulegenden Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz (§ 2 Corona-ArbSchV), entfallen. Auch eine Verpflichtung des Arbeitgebers, seinen Beschäftigten Corona-Schutzimpfungen während der Arbeitszeit zu ermöglichen (§ 3 Corona-ArbSchV), besteht nicht mehr.

Am 24.05.2022 hat der Bayerische Ministerrat beschlossen, die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die bis 28.05.2022 gültig war, bis einschließlich 25.06.2022 zu verlängern. Gleichzeitig wurden geringfügige Änderungen vorgenommen, insbesondere hinsichtlich der Maskenpflicht, die nur noch im ÖPNV das Tragen einer FFP2-Maske vorsieht. Die aktuelle Fassung der Verordnung steht hier zum Download bereit.

Auch die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28.09.2021, die bis 31.05.2022 befristet ist, wird mit Wirkung ab 01.06.2022 geändert. Insbesondere benötigen Einreisende keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind; eine Ausnahme gilt für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet. Die Kategorie Hochrisikogebiete wird gestrichen.

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Austausch von beA-Karten hat begonnen

Im Newsletter von April 2022 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer im Mai mit dem Austausch der beA-Karten beginnen und hierzu nach und nach alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anschreiben wird. Genaue Einzelheiten zum Ablauf dieser Aktion und auch zum neuen Fernsignaturverfahren entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 09.05.2022

Die neuen Karten wird die Zertifizierungsstelle von sich aus an Ihre im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse übersenden. Sie müssen vorerst also Nichts weiter veranlassen!

Weitere Informationen, insbesondere zum Hintergrund des bevorstehenden Kartentausches, finden Sie auf der Internetseite der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch sowie https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte.

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Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Am 30.03.2022 waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein bereits vollständig an das Akteneinsichtsportal der Justiz angebunden. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind die Test-Länderserver angebunden, die Anbindung der Produktivserver wird vorbereitet. Bayern, Niedersachsen und das Bundesverwaltungsgericht befinden sich im Testbetrieb. In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und bei den Bundesgerichten mit Ausnahme des Bundesverwaltungsgerichts laufen die Planungen.

Die Länder, die bereits vollständig an das Akteneinsichtsportal angebunden sind, können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Bedarf einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung stellen. Mit diesen Zugangsmitteln ist der Zugriff auf die im Akteneinsichtsportal hinterlegten Akten möglich.

Die Bundesrechtsanwaltskammer arbeitet derzeit daran, einen Zugang zum Akteneinsichtsportal über die Anmeldung mittels SAFE-ID und beA-Karte zu ermöglichen. Einige Länder haben mitgeteilt, dass sie ihrerseits die Anbindung an das Akteneinsichtsportal zur Verfügung stellen werden, sobald BRAK die Anmeldung per SAFE-ID gewährleistet. Derzeit ist vorgesehen, dass die Anbindung der Anwaltschaft voraussichtlich im dritten Quartal 2022 zur Verfügung stehen wird.

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Reform des Bayerischen Hinterlegungsgesetzes – Nutzungspflicht für Rechtsanwälte

Das geänderte Bayerische Hinterlegungsgesetz (BayHintG) wird nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens planmäßig am 01.07.2022 in Kraft treten. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Kern der Reform ist die Schaffung der rechtlichen Grundlagen für ein elektronisch geführtes Hinterlegungsverfahren entsprechend der für den elektronischen Rechtsverkehr im zivilgerichtlichen Verfahren geltenden Vorschriften. Auf diese Weise kann für den elektronischen Rechtsverkehr in Hinterlegungssachen auf vorhandene und bewährte Strukturen zurückgegriffen werden, namentlich auf das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

Mit der Schaffung einer einheitlichen Regelung einher geht die Übernahme der im Zivilprozess seit 01.01.2022 geltenden Verpflichtung professioneller Anwender (Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts) zur elektronischen Einreichung entsprechend § 130d ZPO ab 01.07.2022. Durch die enge Anlehnung der geänderten Verfahrensbestimmungen an die ZPO ist gewährleistet, dass die technischen Anforderungen mit den bereits für das Zivilverfahren geltenden Voraussetzungen identisch sind.

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