Erhöhung des Mindestlohnes ab 01.10.2022 auf 12,00 € pro Stunde

Der gesetzliche Mindestlohn wird mit Wirkung ab 01.10.2022 auf 12,00 € pro Stunde angehoben. Dies hat der Deutsche Bundestag am 03.06.2022 entschieden. Derzeit beläuft sich der Mindestlohn auf 9,82 €; eine Erhöhung auf 10,45 € mit Wirkung ab 01.07.2022 war bereits beschlossen.

Der monatlich zu zahlende Mindestlohn beträgt damit bei einer 40-Stunden-Woche 1.811,33 € ab Juli und 2.080,00 € ab Oktober 2022. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, diese Vorgaben bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen.

Weitere Informationen zum Mindestlohn finden Sie beispielsweise auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn.html.