Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat darauf hingewiesen, dass die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe am 30.06.2022 auslaufen werden, weil zu diesem Zeitpunkt auch der den Hilfsprogrammen zugrundeliegende Beihilferahmen zur Gewährung dieser Hilfen, der Temporary Framework, beendet sein wird. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten, nicht zuletzt in ihrer Eigenschaft als sog. prüfende Dritte.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 13.06.2022 (BRAK-Nr. 210/2022)