Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist in seinem
auf den Wegfall der Felder „Betreff“ und „Bemerkung des Absenders“ im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften (voraussichtlich) ab 01.08.2022 hin. Die dortigen Ausführungen bedürfen nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer aber der Erläuterung, weshalb um ergänzende Beachtung des
Schreibens der BRAK vom 29.06.2022
gebeten wird.