Wegfall des „Betreff-Feldes“ bei elektronischen Nachrichten

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist in seinem

Schreiben vom 21.06.2022

auf den Wegfall der Felder „Betreff“ und „Bemerkung des Absenders“ im elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichten und Staatsanwaltschaften (voraussichtlich) ab 01.08.2022 hin. Die dortigen Ausführungen bedürfen nach Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer aber der Erläuterung, weshalb um ergänzende Beachtung des

Schreibens der BRAK vom 29.06.2022

gebeten wird.

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