Im Newsletter von April 2022 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer im Mai mit dem Austausch der beA-Karten beginnen und hierzu nach und nach alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anschreiben wird. Genaue Einzelheiten zum Ablauf dieser Aktion und auch zum neuen Fernsignaturverfahren entnehmen Sie bitte dem
Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 09.05.2022
Die neuen Karten wird die Zertifizierungsstelle von sich aus an Ihre im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse übersenden. Sie müssen vorerst also Nichts weiter veranlassen!
Weitere Informationen, insbesondere zum Hintergrund des bevorstehenden Kartentausches, finden Sie auf der Internetseite der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch sowie https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte.