Kommunikation zwischen beA und eBO freigeschaltet

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 09.06.2022 die Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern und den zum 01.01.2022 eingerichteten elektronischen Bürger- und Organisationspostfächern (eBO) freigeschaltet. Auch eBOs, mit denen die EGVP-Infrastruktur um ein weiteres Postfach als sicherer Übermittlungsweg für Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen ergänzt wurde, sind jetzt im beA-System sichtbar und adressierbar (in der Adresssuche erkennt man sie anhand der EGVP-Rolle „egvp_ebo“).

Weiter Informationen finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 7/2022 vom 08.06.2022.

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