Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Mobile beA-App für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung vom 01.02.2024

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2023

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor

World Justice Project – Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit

Tausch der beA-Software-Zertifikate durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Aktualisierung der beA Client Security

Neues Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt

Mein Justizpostfach (MJP) – Pilotprojekt ab 12.10.2023

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 10.11.2023 in Hannover

Umfrage des BMJ zum Fremdkapital bzw. Fremdbesitzverbot

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

BeA – BRAK warnt vor Phishingmails

BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode

Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Geldwäsche – gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach – das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Im Newsletter von Mai 2022 haben wir bereits über die Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz berichtet. Nunmehr teilt die Bundesrechtsanwaltskammer mit, dass auch in Hessen die Akten über das Portal zur Verfügung gestellt werden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können hierbei ihre SAFE-ID und ihre beA-Zugangsmitteln nutzen; gesonderte Zugangsdaten sind nicht mehr erforderlich. Die IT-Stelle des Ministeriums hat angekündigt, die Anleitungen entsprechend anzupassen.

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Studie zu Angriffen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet um Unterstützung bei einer Umfrage, durch die ermittelt werden soll, ob und inwiefern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedrohlichem Verhalten und Aggressionen ausgesetzt sind, welche Auswirkungen dies gegebenfalls hat und wie die Betroffenen damit umgehen. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst, der in einen europäischen Gesamtbericht einfließen wird. Ziel ist es, die Situation in Deutschland zu verstehen und sie mit der Lage in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können.

Damit Ihre Interessen auf Landes- und Bundesebene bestmöglich gewahrt werden können, werden alle Kammermitglieder um Beteiligung an der Umfrage gebeten. Sie nimmt rund 10 Minuten in Anspruch und ist bis 01.04.2024 zugänglich. Die Teilnahme erfordert keinerlei Angabe von Namen oder Kontaktinformationen. Die ausgewerteten Ergebnisse werden von der BRAK veröffentlicht und allen deutschen Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Zur Umfrage gelangen Sie über folgenden Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-Angriffe-auf-die-Anwaltschaft/1786089/lUas4V

Mobile beA-App für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Nach dem Ende der Pilotphase hat die Bundesrechtsanwaltskammer die mobile beA-App am 22.02.2024 allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Nutzung bereit gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter 2/2024 vom 21.02.2024.

Dort wird unter anderem die Einrichtung und Benutzung der beA-App erläutert einschließlich der Voraussetzungen, die das mobile Endgerät erfüllen muss. Benötigt wird auch ein Softwarezertifikat, das im beA hinterlegt und freigeschaltet ist. Dieses kann wie üblich bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer erworben werden.

Der Nutzungsumfang der beA-App ist in der ersten Ausbaustufe auf den rein lesenden Zugriff auf Nachrichten im Posteingangsordner beschränkt. In den nächsten Ausbaustufen werden dann weitere Funktionalitäten zur Verfügung gestellt.

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Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2024 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Die mündlichen Verhandlungen des 12. Soldan Moots zur anwaltlichen Berufspraxis finden vom 10.10. bis 12.10.2024 in Hannover statt. Zu deren Leitung und insbesondere zur Korrektur von Schriftsätzen werden wieder Praktikerinnen und Praktiker aus der Anwaltschaft gesucht.

Nähere Informationen zum Wettbewerb und die Möglichkeit der Mitwirkung als Richter und/oder Juror entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 12.02.2024.

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit – überarbeitete Fassung vom 01.02.2024

Zum 01.02.2024 wurde die überarbeitete Fassung des

Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit

veröffentlicht (die Textänderungen gegenüber der Version vom 09.02.2018 sind gelb markiert). Neben redaktionellen und klarstellenden Anpassungen hat die Kommission einige neue Stichpunkte in den Streitwertkatalog aufgenommen.

Der Streitwertkatalog ist nicht verbindlich, seine Anwendung nicht verpflichtend. Er stellt ein bloßes Angebot einer Orientierungshilfe dar. Die Aussagen des Katalogs sind allein verfahrensbezogen zu sehen.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Herbst/Winter 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.01.2024 (BRAK-Nr. 22/2024).

Eine Pressemitteilung sowie die verwendeten Grafiken finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Schmidt: „Fachkräftelücke von rund 263.000 offenen Stellen“ – BFB (freie-berufe.de) und Fakten – BFB (freie-berufe.de).

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin: Bequem, aber … Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Unterstützungsangebot des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt bei OZG-Leistungen im Bildungssektor

Die Bundesrechtsanwaltskammer und das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt haben um Mithilfe bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) im Bildungssektor gebeten. Aus diesem Grunde wird an alle Mitglieder der RAK Bamberg folgender Aufruf weitergereicht:

Testpersonen für Nutzertest für die Anmeldung zur Berufsschule gesucht! Derzeit befindet sich ein Online-Dienst zur Anmeldung an die Berufsschule in Entwicklung. Um die Online-Anmeldung zur Berufsschule so ansprechend wie möglich zu gestalten, wird das Feedback von Nutzern benötigt. Für Nutzertests werden Ausbilder oder Angestellte gesucht, die bei ihrem Arbeitgeber für die Anmeldung der Auszubildenden zur Berufsschule zuständig sind und Interesse haben, die aktuelle Anwendung auszuprobieren. Wenn Sie zur Zielgruppe gehören oder geeignete Testpersonen kennen, dann melden Sie sich gerne an oder leiten Sie die Anmeldung an Interessierte weiter: https://ozg.sachsenanhalt.de/umsetzung-im-land/themenfeld-bildung/usability-tests-anmeldung-zur-berufsschule. Bei Fragen steht Ihnen Herr Tilman Splisteser vom Team Berufliche Bildung unter berufsausbildung.ozg.bildung@sachsen-anhalt.de oder telefonisch unter 0151/11374298 gerne zur Verfügung.

World Justice Project – Umfrage über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit

Das World Justice Project (WJP) hat in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission das Projekt „Subnational Rule of Law Study“ aufgesetzt. Mit dieser Umfrage sollen Aussagen über Erfahrungen mit Justiz, Verwaltung und Rechtsstaatlichkeit getroffen werden. Dazu sollen neben „normalen Haushalten“ auch Rechtsexperten für den Bereich Ziviljustiz und Strafjustiz befragt werden.

Die WJP-Umfrage umfasst über 600 Fragen, die in folgende vier verschiedene Fragebögen unterteilt sind:

Die Umfrage wird nur online durchgeführt und ist in mehreren Sprachen verfügbar. Rechtsexperten können sich bei Interesse über den folgenden Link registrieren, um die Fragebögen online auszufüllen: https://s.alchemer.com/s3/WJP-EU-Registration. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.

Tausch der beA-Software-Zertifikate durch die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer

Seit August 2023 tauscht die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer beA-Mitarbeiterkarten gegen Karten der neuesten Generation. Aus dem gleichen Grund wie bei den beA-Karten für Anwälte und Mitarbeiter müssen auch die beA-Software-Zertifikate ausgetauscht werden. Einerseits läuft die Gültigkeit der ausgegebenen Zertifikate aus; andererseits soll auf eine zukunftssichere Schlüssellänge gewechselt werden.

Zum Austausch erhalten Inhaber von beA-Software-Zertifikaten seit 20.11.2023 die Möglichkeit, über das Kundenportal der Zertifizierungsstelle neue Zertifikate zu erstellen. Sofern Sie an einem oder mehreren Ihrer Software-Zertifikate keinen Bedarf mehr haben, können Sie das zugrundeliegende Vertragsverhältnis ebenfalls über Ihr Kundenportal kündigen.

Sobald die Möglichkeit zum Austausch der Zertifikate bereitsteht, werden Sie von der Zertifizierungsstelle per beA-Nachricht informiert. Zudem finden Sie alle Informationen zum Tausch der beA-Software-Zertifikate auf der Webseite der Zertifizierungsstelle. Insbesondere wird der Ablauf des Tauschprozesses erläutert, aber auch dargestellt, was Sie tun können, wenn Sie eines oder mehrere Ihrer beA-Software-Zertifikate nicht mehr benötigen. Neben häufigen Fragen zum Prozess finden Sie auch weiterführende nützliche Links, z. B. die Onlinehilfe des Kundenportals der Bundesnotarkammer, die ab 20.11.2023 verfügbar ist, sowie die Anleitung des beA-Anwendersupports zur Aktivierung Ihres Zertifikats.

Weitere Informationen können Sie auch den nachstehenden Dokumenten entnehmen:

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Aktualisierung der beA Client Security

In ihrem beA-Newsletter 09/2023 vom 29.11.2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf notwendige Aktualisierungen der beA Client Security und des lokalen Zertifikats der beA Client Security hin, Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Darüber hinaus wird mit der beA-Version 3.23 die Benachrichtigungsmail um einen Link ergänzt, mit dem Sie unmittelbar in Ihr beA gelangen und dort die Nachricht öffnen können. Wenn Sie den Nachrichtenlink anklicken, werden Sie zu Ihrem beA weitergeleitet, an dem sie sich wie gewohnt anmelden.

Wegen weiterer Einzelheiten und Neuerungen wird auf den beA-Newsletter verwiesen. Dort finden Sie auch einen Beschluss des BGH vom 10.10.2023 zur Glaubhaftmachung durch Screenshot im Rahmen der Ersatzeinreichung.

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Neues Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt

Auf ihrer 165. Hauptversammlung am 13.10.2023 in München haben die anwesenden Vertreter der Regionalkammern das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer turnusgemäß neu gewählt.

Alter und neuer BRAK-Präsident ist Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels (RAK Hamm), dessen Wiederwahl einstimmig erfolgte. Auch Rechtsanwalt Dr. Christian Lemke (Präsident der RAK Hamburg), Rechtsanwalt André Haug (Präsident der RAK Karlsruhe) und Rechtsanwalt und Notar Dr. Thomas Remmers ( Präsident der RAK Celle) gehören dem Präsidium weiterhin an.

Ausgeschieden sind die bisherige Vizepräsidentin Rechtsanwältin Ulrike Paul (Präsidentin der RAK Stuttgart) und Schatzmeister Michale Then (früherer Präsident der RAK München). An ihre Stelle wurden als 4. Vizepräsidentin Rechtsanwältin Sabine Fuhrmann (Präsidentin der RAK Sachsen) und als neue Schatzmeisterin Rechtsanwältin Leonora Holling (Präsidentin der RAK Düsseldorf) gewäht.

Weitere Informationen zum neuen BRAK-Präsidium entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 13.10.2023.

Mein Justizpostfach (MJP) – Pilotprojekt ab 12.10.2023

Seit 12.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz ein kostenfreies Postfach mit dem Titel „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen, wobei zunächst ein Pilotbetrieb bereitgestellt wird. Das Postfach ist unter https://ebo.bund.de/#/ zu erreichen.

Im Rahmen der Pilotierung wird das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden. Mit ihm soll das OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz umgesetzt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Identifizierung ein BundIDKonto.

Weitere Informationen finden sich unter https://id.bund.de/de. Bürgerinnen und Bürger, die über ein MJP verfügen, können daraus Nachrichten an die beAs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versenden. Da im beA weitere Anpassungen notwendig sind, funktioniert die Übermittlung von Nachrichten an Bürgerinnen und Bürger in das MJP zunächst noch nicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die versuchen, ein MJP zu adressieren oder auf eine Nachricht zu antworten, erhalten eine Fehlermeldung. Die BRAK wird die Anpassungen schnellstmöglich vornehmen, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit zu geben, den Nachrichtenaustausch mit dem MJP auch für eine sichere Mandantenkommunikation zu nutzen.

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Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 10.11.2023 in Hannover

Zum sechsten Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am 10.11.2023 in Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Sie befasst sich mit dem Thema „Prozess als Investment – Anwaltschaft zwischen Mandat, Versicherer und Finanzierer“. Registrierungen sind bis 08.11.2023 per E-Mail unter https://www.brak.de/anwaltskonferenz/2023 möglich.

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de.

Umfrage des BMJ zum Fremdkapital bzw. Fremdbesitzverbot

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) befasst sich derzeit verstärkt mit dem Thema „Fremdkapital“. Es hat beschlossen, vor weiteren Überlegungen die Auffassung der Anwaltschaft einzuholen und zu ermitteln, ob überhaupt Bedarf für entsprechende Beteiligungen besteht. Dieses Anliegen möchte die Bundesrechtsanwaltskammer unterstützen, indem sie die vom BMJ erstellte Umfrage technisch begleitet. Die Ergebnisse werden auch den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Alle Kammermitglieder werden um rege Teilnahme gebeten. Die Online-Umfrage, die bis 26.11.2023 zugänglich ist, erreichen Sie unter diesem Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-BMJ/1729600/8jEP2X

Bitte beachten Sie hierbei folgenden Hinweis der BRAK: Innerhalb eines Netzwerks kann die Teilnahme mehrerer Personen Schwierigkeiten bereiten. Befinden Sie sich bei Teilnahme im Kammer- oder Kanzleinetzwerk, wird Ihnen möglicherweise angezeigt, dass Sie an der Umfrage bereits teilgenommen haben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall über ein Mobilgerät teil, das nicht mit dem Büronetzwerk verbunden ist.

Zum Hintergrund:

Aufgrund des in der BRAO verankerten Fremdbesitzverbotes ist es in Deutschland aktuell nicht möglich, dass sich nicht-anwaltliche Kapitalgeber an Anwaltskanzleien beteiligen. Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung – u.a. vor Einflussnahme von außen, beispielweise durch nicht dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtete Kapitalgeber – gesetzlich zu sichern. Gleichwohl wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt, ob das Fremdbesitzverbot ggf. gelockert werden könnte.

Teile der Anwaltschaft halten das Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Zunahme an Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits gibt es zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, welche die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen, weil nichtanwaltliche Kapitalgeber, die ausschließlich wirtschaftliche und auf Rentabilität ausgerichtete Zwecke verfolgen, nicht entscheiden sollen, ob und wie ein Mandat geführt wird. Diese Kolleginnen und Kollegen fürchten eine Kommerzialisierung des Mandates einschließlich Einflussnahme der Kapitalgeber auf die Auswahl von Mandaten.

Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden. Aus diesem Grund hat das BMJ einen Fragenkatalog erstellt, um die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der deutschen Anwaltschaft zu ermitteln. Im Hinblick auf ähnlich gestaltete Berufsordnungen und bestehende Berufsausübungsgesellschaften hat das BMJ nicht nur die Rechtsanwaltschaft, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte in das Thema einbezogen.

Erstregistrierung von Berufsausübungsgesellschaften im beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass (auch) im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Vielzahl von beA-Postfächern zugelassener Berufsausübungsgesellschaften (Gesellschaftspostfächer) noch nicht erstregistriert ist. Auch im Hinblick auf die passive Nutzungspflicht gemäß §§ 31b Abs. 5 i. V. m. 31a Abs. 6 BRAO werden alle betroffenen Kammermitglieder aufgefordert, die Erstregistrierung nunmehr bis spätestens 15.10.2023 vorzunehmen. Andernfalls müsste die Rechtsanwaltskammer ein berufsaufsichtliches Verfahren einleiten.

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BeA – BRAK warnt vor Phishingmails

In ihrem beA-Sondernewsletter 4/2023 vom 14.09.2023 warnt die Bundesrechtsanwaltskammer vor Phishingmails, die als Benachrichtigungen zu vorliegenden beA-Nachrichten getarnt sind. Sie sind in der Regel an folgenden Auffälligkeiten zu erkennen:

  • Die Absender-Adresse weicht von der tatsächlichen ab, mitunter auch nur minimal
  • Im Logo der Bundesrechtsanwaltskammer ist ein Balken mit Inschrift „Informationen zu Ihrem Postfach“ und eine Schaltfläche zum Abrufen von Nachrichten enthalten
  • Häufig findet man Tippfehler innerhalb solcher Mails, z. B. „Allgemeine Informationen zum besonderen elektronischen Anwaltsporstfach…“
  • Enthaltene Links zu angeblichen Informationsseiten sind häufig falsch; beispielsweise weicht die URL leicht von der üblicherweise von der BRAK verwendeten ab: bea.brak.de statt bea-brak.de (beA-Portal) oder brak.de (Informationsseiten der Bundesrechtsanwaltskammer).

Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Benachrichtigungen des beA-Systems niemals im html-Format versandt werden und somit zum Beispiel kein BRAK-Logo beinhalten. In einer solchen E-Mail sollten Sie keinesfalls die enthaltenen Links anklicken.

An folgenden Kriterien ist sicher erkennbar, ob eine erhaltene E-Mail-Benachrichtigung tatsächlich vom beA-System übermittelt wurde:

  • Der Betreff lautet „Eingang einer Nachricht“ oder „Aufbewahrungsfrist für Nachrichten läuft ab“.
  • Der Absender lautet „noreply@bea-brak.de“.
  • Sie werden in der Nachricht selbst nicht mit Ihrem Namen angesprochen.
  • Der Text beinhaltet weder Informationen zur Wichtigkeit einer Nachricht noch fordert er zum kurzfristigen Abruf der Nachricht auf.

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BRAK und DAV fordern Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode

In einem gemeinsamen

Katalog von September 2023 (Stellungnahme der BRAK Nr. 51/2023)

haben die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) Vorschläge zur linearen Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung sowie zu strukturellen Änderungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes unterbreitet. Hintergrund sind die hohen und stetig wachsenden Kosten zur Unterhaltung einer Kanzlei. Insbesondere die eklatanten Preissteigerungen und die enorm gestiegene Inflationsrate in Folge der Pandemie sowie der Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges in der Ukraine machen eine rasche Angleichung der Rechtsanwaltsvergütung an die wirtschaftliche Entwicklung dringend erforderlich.

Im Einzelnen stellen BRAK und DAV folgende Forderungen auf:

  • Eine lineare Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung noch in der 20. Legislaturperiode
  • Die Anpassung der Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV RVG
  • Eine Klarstellung in Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG bzgl. Inkassodienstleistungen
  • Die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG
  • Die Einführung von Gebühren für das strafrechtliche Zwischenverfahren
  • Die Erweiterung der Vergütung des beigeordneten Zeugenbeistands
  • Die Anpassung der Grenze in § 49 RVG bei PKH/VKH und die Anhebung der Kappungsgrenze
  • Die Anhebung der Verfahrenswerte in Kindschafts- sowie Gewaltschutz- und Abstammungssachen
  • Die Änderung der Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 Nr. 1 VV RVG
  • Die Erhöhung der Fahrtkostenpauschale nach Nr. 7003 VV RVG
  • Eine Klarstellung beim Angelegenheitsbegriff in § 17 RVG
  • Eine fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG auch bei vorgeschriebener Erörterung
  • Die Einführung einer Gegenstandswertbestimmung bei Hilfsaufrechnung/Hilfsanträgen

Die gemeinsame Stellungnahme wurde mit jeweils gesonderten Anschreiben von RAin und Notarin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV, und RA Michael Then als zuständiges Präsidiumsmitglied der BRAK an Bundesjustizminister Dr. Buschmann und die Landesjustizministerinnen und -minister übermittelt.

Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen

Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet darum, allen Kammermitgliedern das beigefügte

Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 06.09.2023

zur Verfügung zu stellen. Dort wird auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hingewiesen, über die nach Vorstellung des BMF Rechtsberater ihre Mandanten nach dem Obsiegen in einem Prozess aktiv informieren sollen.

Geldwäsche – gesetzliche Mitteilungspflichten gegenüber dem Transparenzregister

In einem

Schreiben vom 18.09.2023

weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf die gesetzlichen Pflichten zu Mitteilungen an das Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz (GwG) hin. Alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.

Das elektronisch geführte Transparenzregister wurde 2017 in Deutschland zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Es ist eine Einrichtung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen, Personengesellschaften und bestimmten Rechtsgestaltungen (transparenzpflichtige Rechtseinheiten). Registerführende Stelle ist die vom BMF mit der hoheitlichen Aufgabe beliehene Bundesanzeiger Verlag GmbH.

Weitere Informationen finden Sie auch in einem Artikel zum Transparenzregister in den BRAK-Mitteilungen 02/2022.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand August 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Der Beitrag „Scheinselbständigkeit“ wurde aktualisiert.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Stand August 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Die Bundesnotarkammer hat mit dem Austausch der beA-Mitarbeiterkarten, die im September 2023 ihre Gültigkeit verlieren, begonnen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer und dem BRAK-Magazin Ausgabe 4/2023 (dort Seiten 10 und 11).

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen Nichts unternehmen, um den – kostenfreien – Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der BNotK wird sich unaufgefordert mit allen Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterkarten bestellt haben, in Verbindung setzen. Die neuen Mitarbeiterkarten müssen unmittelbar nach Erhalt im Benutzerprofil hinterlegt und berechtigt werden. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karten geschehen, damit die neuen Karten unmittelbar nutzbar sind.

Weitere Informationen zum Austausch der beA-Mitrarbeiterkarten finden Sie auf den Internetseiten der Zertifizierungsstelle und des beA-Anwendersupports.

Auch die beA-Softwarezertifikate verlieren ab Dezember 2023 sukzessive ihre Gültigkeit und müssen getauscht werden. Für diese wird die Zertifizierungsstelle ebenfalls rechtzeitig eine Möglichkeit der Erneuerung bereitstellen und darüber auf ihrer Webseite berichten.

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Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer ist Opfer eines kriminellen Cyberangriffs geworden, infolgedessen es zu einem Ausfall der IT-Systeme kam. Es handelt sich um eine Ransomware-Attacke auf einen am Brüsseler Standort betriebenen Server, die am 02.08.2023 entdeckt wurde.

Nähere Einzelheiten finden Sie hier. Die BRAK bittet um erhöhte Aufmerksamkeit bei verdächtigen E-Mails und insbesondere solchen, die das Brüsseler Büro als vermeintlichen Absender ausweisen und/oder in denen zu ungewöhnlichen Handlungen wie z. B. Überweisungen an geänderte Kontoverbindungen aufgefordert wird. Das gilt auch dann, wenn dabei womöglich an tatsächliche frühere E-Mail-Korrespondenz angeknüpft wird. Zudem sollten Sie nicht auf verdächtige E-Mails antworten und Anlagen und Links auf keinen Fall öffnen.

Ein Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist aufgrund der vollständig getrennten System- und Betriebsstrukturen ausgeschlossen. Gleiches gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie für Korrespondenzen mit der BRAK in Berlin.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Grafiken finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten/.

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach – das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

In ihrem beA-Newsletter Ausgabe 5/2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf das neue beA-Portal hin, das mit der beA-Version 3.19 voraussichtlich am 03.08.2023 gestartet wird. Es öffnet sich über den bekannten Link bea-brak.de und ermöglicht zunächst den Zugriff auf das beA selbst, auf das Akteneinsichtsportal und auf die zum beA-System gehörenden Anwendungen Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie Find-a-Lawyer. Diese Anwendungen werden mit einem Klick auf das Logo oder den dazugehörigen Text geöffnet.

Auch die beA-Anmeldung wurde neu gestaltet. Die Auswahl des Sicherheits-Token kann künftig direkt auf der Anmeldeseite der Webanwendung vorgenommen werden. Damit entfällt der Umweg, dass zunächst auf „Anmelden“ geklickt werden muss, um dann das Sicherheits-Token auszuwählen. Bei der Verwendung von Software-Token haben Nutzer künftig die Möglichkeit, das Passwort im Browser abzuspeichern. Wichtige Meldungen, insbesondere zu vorliegenden Störungen, werden künftig direkt auf der Startseite angezeigt.

Weitere Neuerungen, beispielsweise zur Erst- oder Neuregistrierung des Postfachs sowie zu den Funktionen „Client Security herunterladen“ und „Zertifikate verwalten“ entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter.

Mit der beA-Version 3.19 ist eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security verbunden. Sie muss zwingend vorgenommen werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Hierfür werden keine Administrator-Rechte benötigt.

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