Am 31.12.2024 ist das
Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes und des Untersuchungsausschussgesetzes
vom 30.12.2024 in Kraft getreten. Damit wurde die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts gestärkt.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der
Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer vom 19.12.2024