Der Vorsitzende des BRAK-Ausschusses Rechtsdienstleistungsgesetz, Herr Kollege Dr. Remmertz, hat einen
mit Hinweisen zum Einsatz von künstlicher Intelligenz erstellt, der auch auf der Internetseite der BRAK unter „Handlungshinweise und Leitfäden“ veröffentlicht ist. Dessen Lektüre wird empfohlen.