Geldwäsche – temporäre technische Störung bei der FIU

Nach Mitteilung der Financial Intelligence Unit (FIU) liegt derzeit eine temporäre technische Störung des FIU-Fachverfahrens goAML-Client vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 03.12.2024.

Ob die Störung zwischenzeitlich behoben werden konnte, ist nicht bekannt. Diesbezüglich wird auf die Internetseite der FIU verwiesen.