Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine neue Abfrage bei den Regionalkammern nach den empfohlenen Ausbildungsvergütungen für Rechtsanwaltsfachangestellte durchgeführt. Das Ergebnis können Sie der

Tabelle

entnehmen. Danach beträgt die durchschnittliche Vergütung im Bundesgebiet seit 01.01.2025 im ersten Ausbildungsjahr 971,20 €, im zweiten Ausbildungsjahr 1.074,60 € und im dritten Ausbildungsjahr 1.173,80 €.

Die Vergütungsempfehlungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurden zum Jahresbeginn nicht geändert. Sie belaufen sich seit 01.01.2024 auf 1.000,00 € im ersten, 1.100,00 € im zweiten und 1.200,00 € im dritten Lehrjahr. Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten.