Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Ergebnisse der Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Statusbericht zum elektronischen Rechtsverkehr und beA

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2023

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Berufsbildungsbericht 2023 – erneut deutlicher Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 05.12.2022 treten am 01.06.2023 in Kraft

Hinterlegung der neuen beA-Karten nur noch bis 18.03.2023 möglich

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

wurde im Newsletter von Mai 2023 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 20.07.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2023 in Kraft treten.

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Im Newsletter von Juni 2023 wurde bereits auf die neue STAR-Umfrage zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft in Deutschland hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Die Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.

Weitere Informationen zum Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Bei Fragen steht Ihnen Frau Genitheim vom Institut für Freie Berufe (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de; Tel. 0911/2356524) zur Verfügung.

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 18.07.2023 wurde die

Zweite Verordnung zur Änderung der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)

im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie wird am 01.03.2024 in Kraft treten. Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 25.07.2023.

Eine Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz finden Sie unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/0713_Mediatoren.html.

Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten

Die Bundesrechtsanwaltskammer sucht für das Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) für Juristinnen und Juristen aus dem Nahen Osten nach Hospitationsplätzen in Anwaltskanzleien.

Hintergrund und Ziel des Fortbildungsprogramms ist es, einen Beitrag zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration der Zielgruppe in Deutschland zu leisten. Zudem sollen den Teilnehmenden Einblicke in die praktische Arbeit juristischer Institutionen gewährt und ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, ein Netzwerk aufzubauen, um dadurch den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern.

Die Teilnehmenden stammen größtenteils aus Syrien, Irak, Iran oder Ägypten, haben ihr Studium in ihren Heimatländern abgeschlossen und waren unter anderem bereits in Anwaltsberufen tätig. Einige haben an einer deutschen Universität studiert und ein Masterstudium (LL.M) abgeschlossen.

Ausgewählte Teilnehmende werden nach den Einführungsseminaren in ein Hospitationsprogramm aufgenommen. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C1.

Geplant ist die Durchführung des Programms im Zeitraum von September bis Dezember 2023, wobei sich die IRZ nach den zeitlichen Kapazitäten der Kanzleien richtet. Die IRZ übernimmt alle anfallenden organisatorischen und logistischen Aufgaben (Unterbringung, Anreise der Teilnehmenden) sowie alle anfallenden Kosten.

Die IRZ freut sich auf positive Rückmeldungen bis Mitte August 2023 und steht für Rückfragen jeglicher Art mit Frau Dr. Frauke Bachler (spies@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 101) und Herrn Sidi Khairy (khairy@irz.de, Tel.: +49 228 95 55 156) gerne zur Verfügung.

 

Ergebnisse der Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Im März 2023 fand im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Wahl der stimmberechtigten Vertreter zur 8. Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer statt. Von 2.672 wahlberechtigten Kammermitgliedern haben 273 fristgerecht ihre Stimme abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von 10,21 % entspricht. Nach Auszählung von 267 gültigen Stimmen stellte der Wahlausschuss das Wahlergebnis wie folgt fest:

  • Rechtsanwalt Rainer Riegler, Rechtsanwälte Winkler, Werthmann, Riegler in Partnerschaft mbB, Herzog-Max-Straße 14, 96047 Bamberg: 233 Stimmen
  • Rechtsanwalt Johannes Bohl, Bohl & Coll. Rechtsanwälte, Franz-Ludwig-Straße 9, 97072 Würzburg: 205 Stimmen

Damit sind Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsanwalt Johannes Bohl für vier Jahre zu stimmberechtigten Mitgliedern der Satzungsversammlung gewählt worden. Ihre Amtszeit wird am 01.07.2023 beginnen und am 30.06.2027 enden.

Die 8. Satzungsversammlung wird am 01.12.2023 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Weitere Einzelheiten zur Wahl und zum Wahlergebnis sind auf der Internetseite der RAK Bamberg veröffentlicht. Zudem wird auf die Informationen im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2023 verwiesen.

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 03/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Ersatzeinreichung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Juni 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Der Beitrag „Das häusliche Arbeitszimmer des Anwalts“ wurde aktualisiert.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Stand Juni 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) erforscht in regelmäßigen Abständen die berufliche und wirtschaftliche Situation der Anwaltschaft in Deutschland. Es wird schon seit 1993 im Auftrag der Bundesrechtsanwaltskammer durch das Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführt.

Die aktuelle Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.

Berufsbildungsbericht 2023 – erneut deutlicher Rückgang bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten

Das Bundeskabinett hat am 10.05.2023 den neuen

Berufsbildungsbericht 2023

beschlossen. Danach hat sich die Situation auf dem Ausbildungsmarkt im Vergleich zu den Pandemiejahren leicht erholt.

Die Freien Berufe verzeichneten, entgegen dem allgemeinen Aufwärtstrend, allerdings einen Rückgang neuer Ausbildungsverträge um 0,6 %. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge für eine Ausbildung zur/zum Rechtsanwalts- oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten ist im Jahr 2022 sogar um 11,34 % gesunken. Dies zeigen die von der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Statistiken, die auf den Rückmeldungen der regionalen Rechtsanwaltskammern an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beruhen.

Aus dem Berufsbildungsbericht geht weiter hervor, dass in den Freien Berufen mit 30,9 % aller Ausbildungsverträge überdurchschnittlich viele Ausbildungen vorzeitig beendet werden; der Bundesdurchschnitt liegt bei 26,7 %. Im Ausbikldungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten ist der Anteil mit 33,6 % noch erheblich höher.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Am 08.05.2023 fand in Berlin die fünfte und letzte Sitzung der 7. Satzungsversammlung statt – ab 01.07.2023 beginnt die Amtsperiode der 8. Satzungsversammlung. Die gefassten Beschlüsse finden Sie hier:

Beschlüsse_der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

Ergänzt wurden §§ 4 Abs. 2 und 15 Abs. 5 FAO für den Fall, dass die jährliche Fortbildung nicht vollständig nachgewiesen wird. Hintergrund ist u. a. die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach Fortbildungsstunden nur im laufenden Kalenderjahr absolviert und nicht im Folgejahr nachgeholt werden können.

Zudem wurde ein neuer § 31 BORA beschlossen, der sicherstellen soll, dass in Berufsausübungsgesellschaften, die selbst Träger von Berufspflichten sind, Maßnahmen getroffen werden, um die Einhaltung des Berufsrechts zu gewährleisten.

Die Beschlüsse müssen noch vom Bundesministerium der Justiz geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer.

 

Neue Informationen zur beA-Version 3.17 und zum Kartentausch

Am 23.03.2023 wurde die Version 3.17 der beA-Webanwendung in Betrieb genommen. Die Änderungen sind im beA-Newsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer sowie in den Release-Notes auf der Seite des beA-Anwendersupports beschrieben.

Am 03.04.2023 hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer alle noch gültigen beA-Karten der alten Generation gesperrt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre neuen beA-Karten noch nicht im System hinterlegt und auch keine anderen Zugangsmittel für Vertreter oder Mitarbeiter aktiviert haben, können jetzt ohne Entkopplung und Neuregistrierung nicht mehr auf ihr Postfach zugreifen. Um die Entkopplung zu erleichtern und das Supportaufkommen möglichst niedrig zu halten, hat die BRAK diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die noch keine neue beA-Karte oder andere Zugangsmittel in ihrem Postfach hinterlegt hatten, per beA-Nachricht am 23.03.2023 informiert, dass Wesroc nach Sperrung der beA-Karten der alten Generation am 03.04.2023 die Postfächer, auf die nach der Sperrung nicht mehr zugegriffen werden kann, in einem automatisierten Verfahren zurücksetzen wird.

Nach Abschluss der Rücksetzung werden alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen eine E-Mail an die im Postfach hinterlegte E-Mail-Adresse erhalten, in der sie darauf hingewiesen werden, dass eine Neuregistrierung ihres Postfachs mit der neuen beA-Karte erforderlich ist. Hinweise auf Schritt-für-Schritt-Anleitungen und das Video-Tutorial zur Registrierung sind ebenfalls mit
dieser E-Mail versandt worden. Eine Anleitung dazu findet sich unter dem folgenden Link: https://portal.beasupport.de/fragen-antworten/kategorie/erstregistrierung-und-anmeldung/erneute-erstregistrierung-rechtsanwalt-nach-entkopplung.

Kolleginnen und Kollegen, die ihre neue beA-Karte und/oder den dazugehörigen neuen PIN-Brief noch nicht erhalten haben, wenden sich bitte an den beA-Karten-Support der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/kontakt.

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Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 02/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Wege zur schnellen Lösung – Die neu gestaltete beA-Anwenderhilfe

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2023 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verzeichnete zu Jahresbeginn 2.678 Mitglieder, davon

  • 2.298 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • 77 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
  • 197 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
  • 4 Rechtsbeistände
  • 13 Rechtsanwalts-GmbHs
  • 50 Berufsausübungsgesellschaften
  • 39 Mitglieder nach § 60 Abs. 2 Nr. 3 BRAO.

Die aktuelle Mitgliederstatistik zeigt, dass die Anzahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk erneut zurückgegangen ist. Der Zuwachs der Gesamtmitglieder beruht in erster Linie auf den seit 01.08.2022 zulassungspflichtigen Berufsausübungsgesellschaften sowie den Mitgliedern ihrer Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, insbesondere Steuerberatern.

Auf Bundesebene waren zum 01.01.2023 insgesamt 169.388 Kammermitglieder zu verzeichnen; im Vergleich zum Vorjahr (167.085) ein Zuwachs um 2.303 Mitglieder (1,38 %). Die Zahl der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sank jedoch um 0,24 % auf 165.186 (Vorjahr: 165.587). Demgegenüber stehen 1.843 Berufsausübungsgesellschaften.

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2023 – Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht

Der 11. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis findet vom 28.09. bis 30.09.2023 statt. In dem Wettbewerb für Jurastudierende wird ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren simuliert. Dabei geht es um einen fiktiven Fall, der zivil- und berufsrechtliche Probleme enthält. Jeweils zwei Teams verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland agieren als Kläger- oder Beklagtenvertreter; sie verfassen dazu Schriftsätze und treten in mündlichen Verhandlungen auf. So gewinnen die Studierenden frühzeitig Einblick in die anwaltliche Tätigkeit.

Der Wettbewerb wurde von der Soldan-Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag, der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein ins Leben gerufen. Er wird vom Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover organisiert. Zur Unterstützung werden erfahrene Praktikerinnen und Praktiker gesucht, welche die Verhandlungen leiten und die Leistungen in Schriftsätzen und Verhandlungen bewerten. Nähere Informationen, auch die Möglichkeit der Anmeldung bzw. Bewerbung als Richter, Juror oder Korrektor, können dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 20.04.2023

entnommen werden.

Hinterlegung der neuen beA-Karten nur noch bis 18.03.2023 möglich

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist in ihrem beA-Newsletter vom 15.02.2023 nochmals darauf hin, dass die beA-Karten der ersten Generation (aufgedruckte Nummer beginnt mit der Ziffer 2) nur noch bis 18.03.2023 zur Anmeldung am beA genutzt werden können. Damit der Zugang zum beA auch darüber hinaus gesichert ist, müssen die neuen Karten rechtzeitig zuvor im Postfach hinterlegt werden. Das Vorgehen zur Aktivierung einer neuen Karte beschreibt der beA-Anwendersupport auf dem Service-Portal. Eine Videoanleitung finden Sie hier.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 01/2023 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird (die zugehörigen Anlagen finden Sie nachstehend):

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: E-Mail-Benachrichtigung bei engehenden beA-Nachrichten

Anlage 1:

Anlage 2:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Februar 2023 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und auch auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/die-brak/ausschuesse/ausschuss-steuerrecht/ zu finden ist. Neu eingefügt wurde der Beitrag Fahrtenbuch.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte (Februar 2023)

Im ABC werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Die Texte werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Tätigkeitsbericht 2022 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Der Ende Januar vorgestellte

Tätigkeitsbericht der Schlichtungsstelle 2022

dokumentiert insgesamt eine hohe Akzeptanz in der Anwaltschaft. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Teilnahmebereitschaft auf rund 92 %, auch die Annahmequote der unterbreiteten Schlichtungsvorschläge erhöhte sich auf rund 63 %. In gut zwei Drittel der Fälle schlug die Schlichtungsstelle ein gegenseitiges Nachgeben vor; in 29 % fiel der Vorschlag vollständig zugunsten der betroffenen Anwältin bzw. des betroffenen Anwalts aus, in 3,5 % vollständig zugunsten der Mandantschaft.

Die Gesamtzahl der Anträge sank im Vergleich zum Vorjahr um 16 %. Zugenommen hat hingegen die Anzahl der zulässigen Anträge; 2,5 % weniger als im Vorjahr mussten wegen Unzulässigkeit abgelehnt werden. Weiter reduziert werden konnte auch die durchschnittliche Verfahrensdauer: Ein Schlichtungsverfahren dauert ab dem Zeitpunkt, zu dem die Akte vollständig vorliegt, im Schnitt rund 53 Tage.

Der Tätigkeitsbericht gibt zudem im Detail Aufschluss über die Gegenstände der Schlichtungsverfahren, die betroffenen Rechtsgebiete sowie Anzahl, Inhalt und Ergebnis der Schlichtungsvorschläge bzw. über die Art der Verfahrenserledigung. Er enthält außerdem Informationen zum organisatorischen Aufbau der Schlichtungsstelle, statistische Auswertungen, typische Fallkonstellationen sowie Empfehlungen zur Vermeidung von Streitigkeiten. Anonymisierte Schlichtungsfälle illustrieren beispielhaft das breite Spektrum an Fällen, in denen die Schlichtungsstelle tätig wurde.

Weitere Informationen können Sie auch der

Pressemitteilung vom 30.01.2023

entnehmen.

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 veröffentlicht und am 09.01.2023 per beA bzw. per Post an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/satzungsversammlung/.

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Die Adressierung des „richtigen“ beA – Oder: Wie vermeidet man „Fehlzustellungen“ durch Gerichte?

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Goodbye beA-Win-32-Bit! – Anhebung der Beschränkung der Nachrichtengrößen und Umstellung der beA Client Security

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).

Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Im Newsletter von November 2022 wurde bereits auf die Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung hingewiesen, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchführt und bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden.

Mittlerweile wurde die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung bis 28.02.2023 verlängert. Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (7. Auflage von Oktober 2022) wurde am 04.11.2022 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 09.12.2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise (7. Auflage Oktober 2022)