Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien zum 17.02.2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) geändert. Die neue Verordnung ist am 17.02.2025 in Kraft getreten.

Die Änderungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.