Anwaltsvergütung – Bundestag beschließt Erhöhung

Der Bundestag hat am 31.01.2025 eine Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Wertgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) um 6 % steigen, Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Zudem enthält er eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände.

Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser könnte sich in seiner Sitzung am 21.03.2025 damit befassen.