Auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer werden alle Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht an die Umfrage des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen erinnert, die zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Frankfurt/Main beauftragt wurde, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren (Newsletter von Oktober 2018). Zu der bundesweiten Online-Befragung gelangen Sie über folgenden Link: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685.
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Befragung zum internationalen europäischen Familien- und Erbrecht
Das Heidelberger Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht führt eine Befragung zum internationalen europäischen Familien- und Erbrecht durch. Sie ist Teil des Forschungsprojekts „EUFams II“ und zielt darauf ab, Schwierigkeiten bei der Rechtsanwendung aufzudecken, die anschließend in einem Bericht der Europäischen Kommission vorgelegt werden.
Sie können die Befragung unter http://umfrage.eufams.eu erreichen. Abhängig von den ausgewählten Themengebieten werden 10 bis 42 Fragen gestellt, deren Beantwortung zwischen 5 und 15 Minuten in Anspruch nimmt.
Konjunkturumfrage Sommer 2019 in den Freien Berufen
In diesen Tagen beginnt die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2019 – mit einem Sonderteil zu den Themen Gründung und Nachfolge. Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Zur Konjunkturumfrage, die bis 12.05.2019 laufen wird, gelangen Sie über diesen Link.
Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.
Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern
Lesen Sie bitte die
Datenübermittlung bei ungeregeltem Brexit
Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt für den Fall eines No-Deal-Brexits ein Dokument zur Verfügung, in dem die rechtssichere Gestaltung der Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich erläutert und zudem beschrieben wird, welche sonstigen Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind. Es steht nachfolgend zum Download bereit.
Sie finden es auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.
Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Landessozialgerichts zu folgendem Thema:
Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts zu folgenden Themen:
Weitere Information unter www.soldanmoot.de.
Wichtiger Hinweis zur Einziehung des Kammerbeitrags
Am 13.02.2019 erfolgte – sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt war – die Einziehung des Kammerbeitrags und/oder der beA-Umlage mittels Lastschrift. Infolge eines Übertragungsversehens wurde im Verwendungszweck „Kammerbeitrag 2018“ angegeben. Richtig muss es heißen: Kammerbeitrag 2019.
Wahl zur Satzungsversammlung 2019
Auf die Wahl zur Satzungsversammlung 2019 wurde bereits im Newsletter von November 2018 hingewiesen. Zwischenzeitlich wurde die Wahlbekanntmachung verschickt mit der Bitte an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Kammermitglieder, Wahlvorschläge einzureichen. Diese sind bis zum Ende der durch den Wahlausschuss bestimmten Frist am 15.02.2019, 10:00 Uhr, wie folgt eingegangen (in alphabetischer Reihenfolge) und als ordnungsgemäß zugelassen worden (durch Anklicken erhalten Sie nähere Informationen zur Person):
Das Wahlverfahren richtet sich nach der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg vom 13.04.2018, die im Mitteilungsblatt von Juni 2018 bekannt gemacht wurde und auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/zum Download zur Verfügung steht.
Die Wahlunterlagen, denen Sie weitere Einzelheiten entnehmen können, werden am 01.03.2019 verschickt. Das Wahlergebnis wird im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2019, auf der Internetseite der RAK Bamberg und im Newsletter von Juni 2019 veröffentlicht werden.
Bitte beteiligen Sie sich an der Briefwahl!
Weitere Informationen zur Wahl und zur Satzungsversammlung im Allgemeinen erhalten Sie hier.
Zur Erinnerung: Kammertag am 26.04.2019
Wie bereits angekündigt findet am Freitag, 26.04.2019, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 15:00 Uhr mit einem Gastvortrag von Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalist & Bestsellerautor, beginnen.
Bereits für 10:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht geplant. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht. Der Eintritt ist wie immer frei.
Um 14:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Bitte reservieren Sie diesen Termin. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2019 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.
Neuigkeiten zum elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach
Verschiedene Behörden und Institutionen, beispielsweise das Bayerische Staatsministerium der Justiz, diverse Gerichte und die Bundesrechtsanwaltskammer, haben darum gebeten, alle Kolleginnen und Kollegen nochmals eindringlich auf die gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs und den richtigen Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach hinzuweisen. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird dies zum Anlass nehmen, in ihrem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2019 die folgenden Thema anzusprechen:
- Die passive Nutzungspflicht des beA
- Das elektronische Empfangsbekenntnis
- Das automatische Löschen von beA-Nachrichten (siehe hierzu auch den beA-Newsletter der BRAK vom 21.02.2019)
- Die elektronische Kommunikation durch die Gerichte
- Die praktische Handhabung bei Einreichung elektronischer Dokumente
- Das Kanzleipostfach
- Die elektronische Kommunikation der Rechtsanwaltskammer Bamberg mit ihren Mitgliedern
- Den beA-Support
Um aufmerksame Lektüre wird gebeten!
Zudem wird auf folgende neue Beiträge im BRAK-Magazin Heft 1/2019 verwiesen:
- RAin Julia von Seltmann und Andrea Lindowsky, M.A., BRAK, Berlin: Frühjahrsputz für das beA – automatisches Löschen von Nachrichten startet zum 01.04.2019
- RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin: Per beA ans Gericht – aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr
Schließlich bitten wir zu beachten, dass am 20.02.2019 eine neue beA-Version (2.1.5) installiert wurde. Sie ermöglicht Vertretern und Zustellungsbevollmächtigten, die Nachrichtenübersicht auch eines nicht registrierten Postfachs einzusehen. Ferner unterstützt die beA-Webanwendung nun macOS Mojave 10.14. Zudem umfasst die neue Version Aktualisierungen eingesetzter Drittbibliotheken und Fehlerbehebungen, insbesondere die KSW-Schnittstelle betreffend.

Elektronische Kommunikation mit Behörden – die beBPos
Schon seit 2003 ist nach § 3a VwVfG die Übermittlung elektronischer Dokumente im Verwaltungsverfahren zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Dies ist bei allen Behörden seit 01.07.2014 der Fall (§ 2 Abs. 1 EGovG) – und seit 01.01.2018 müssen Behörden und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts nach § 174 Abs. 3 S. 4 ZPO einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente eröffnen. Als solcher ist nach § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO auch das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vorgesehen.
Rechtsanwälte können deshalb vermehrt Behörden über das Gesamtverzeichnis im beA finden und adressieren. Zu prüfen sind freilich immer die formellen und materiellen Voraussetzungen für die wirksame Abgabe von Erklärungen in elektronischer Form. Die Bestimmungen der ZPO gelten nur für den Zivilprozess. Für die elektronische Post in Verwaltungsverfahren lohnt sich ein Blick in das VwVfG. So ist – soweit zugelassen – für das Ersetzen der Schriftform bei Verwendung von beA der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich (§ 3a Abs. 2 S. 2 VwVfG).

Neuer Fachanwalt für Sportrecht ab 01.07.2019
Die Ende November 2018 durch die Satzungsversammlung beschlossene Einführung der neuen Fachanwaltschaft für Sportrecht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigt. Die dazu nötigen Änderungen in der FAO werden voraussichtlich in Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, also am 01.07.2019.
Tätigkeitsbericht 2018 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, ist im Jahre 2018 weiter gestiegen. Eingegangen sind 1.018 Anträge. Bei den erledigten Verfahren waren ca. 47 % Gebührenstreitigkeiten und ca. 53 %. Streitigkeiten über Schadensersatzforderungen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Eingang der vollständigen Beschwerdeakte bis zur Übermittlung des Schlichtungsvorschlages lag mit 68 Tagen deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Frist von 90 Tagen.
Nähere Informationen können Sie der
entnehmen. Der Tätigkeitsbericht 2018 steht unter
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/Tätigkeitsberichte zum Download bereit. Er enthält statistische Angaben, typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten und anonymisierte Schlichtungsfälle.
25. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 13.05. bis 15.05.2019 in Nürnberg
Vom 13.05. bis 19.05.2019 findet im geschichtsträchtigen Saal 600 des Oberlandesgerichts Nürnberg die 25. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung statt. Gäste sind u.a. der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.h.c. Andreas Voßkuhle, die Präsidentin des Supreme Courts Esther Hayut, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg und der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.dijv.de. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.
4. Bayerischer Mediationstag am 16.10.2019 in München – Save the date!
Am Mittwoch, 16.10.2019, findet in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12, von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr der vierte Bayerische Mediationstag statt. Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung werden wir noch veröffentlichen. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin zu reservieren.
Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2019 – Save the date!
Am Freitag, 08.11.2019, und Samstag, 09.11.2019, wird das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum stattfinden, eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie der Tschechischen und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer. Die Organisation hat in diesem Jahr die RAK Bamberg übernommen; Austragungsort ist das Hotel Rheingold in Bayreuth.
Nähere Informationen werden in Kürze veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin zu reservieren.
Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2019/II
Die schriftliche Prüfung 2019/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
- Am Montag, 27.05.2019, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
- Am Mittwoch, 29.05.2019, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 18.03.2019 bis 12.04.2019 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 13.07.2019, in der Berufsschule Bamberg und am Montag, 15.07.2019, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 27.07.2019, in der Berufsschule Bamberg.
Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2018 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.
21. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 23.05. bis 25.05.2019 in Münster
Nach der 20. Jahrestagung vergangenes Jahr in Bamberg findet die 21. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 23.05. bis 25.05.2019 in Münster statt. Näheres entnehmen Sie bitte der
die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 25.04.2019.
Konjunkturumfrage Winter 2018 in den Freien Berufen
Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) im vierten Quartal 2018 eine repräsentative Umfrage unter rund 500 Freiberuflern zur Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage, der kurzfristigen Geschäftsentwicklung in den nächsten sechs Monaten, ihrer Personalplanung, Kapazitätsauslastung und zum Spezialthema „Mitarbeiterbindung und Nachwuchsgewinnung“ durchgeführt. Nähere Informationen zu den Ergebnissen können Sie der Pressemitteilung entnehmen.
Eine weitere Untersuchung bezieht sich auf die „Überlebensdauer von Freiberufler-Unternehmen“. Dafür sind Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrachtet worden. Eine Auswertung finden Sie hier:
Pressemitteilungen des Bayerischen Landessozialgerichts
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Landessozialgerichts zu folgendem Thema:
Fachinfo-Verzeichnis Legal Tech 2019: 100 Angebote für Rechtsanwälte
Das Fachinfo-Verzeichnis „Legal Tech 2019: 100 Angebote für Rechtsanwälte“ stellt über 100 Legal Tech-Angebote vor, die helfen, die eigenen Kanzleiprozesse zu optimieren und effektive Mandantenakquise zu betreiben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Kostenlose Infobriefe für Rechtsanwälte und Kanzleien
Der Deutsche Anwaltverlag und der ZAP Verlag stellen seit Anfang des Jahres auf www.kostenlos.anwaltverlag.de insgesamt acht Informationsbriefe kostenlos für Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie in anliegender
Benefizlauf „Menschen laufen für Menschen“ am 04.05.2019 in Hof
Der Rotary-Club Hof – Bayerisches Vogtland und der Hofer Sportverband e.V. organisieren auch in diesem Jahr den Benefizlauf „Menschen laufen für Menschen“. Die Veranstaltung findet am Samstag, 04.05.2019, ab 13:00 Uhr, am Therapeutisch-Pädagogischen Zentrum (TPZ) in Hof, Am Lindenbühl 10, statt.
Nähere Informationen, auch zur Möglichkeit, sich mit einer Spende an dieser Aktion zu beteiligen, können Sie dem beigefügten
entnehmen.
