Wahl zur Satzungsversammlung 2019

Auf die Wahl zur Satzungsversammlung 2019 wurde bereits im Newsletter von November 2018 hingewiesen. Zwischenzeitlich wurde die Wahlbekanntmachung verschickt mit der Bitte an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Kammermitglieder, Wahlvorschläge einzureichen. Diese sind bis zum Ende der durch den Wahlausschuss bestimmten Frist am 15.02.2019, 10:00 Uhr, wie folgt eingegangen (in alphabetischer Reihenfolge) und als ordnungsgemäß zugelassen worden (durch Anklicken erhalten Sie nähere Informationen zur Person):

Das Wahlverfahren richtet sich nach der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg vom 13.04.2018, die im Mitteilungsblatt von Juni 2018 bekannt gemacht wurde und auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/zum Download zur Verfügung steht.

Die Wahlunterlagen, denen Sie weitere Einzelheiten entnehmen können, werden am 01.03.2019 verschickt. Das Wahlergebnis wird im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2019, auf der Internetseite der RAK Bamberg und im Newsletter von Juni 2019 veröffentlicht werden.

Bitte beteiligen Sie sich an der Briefwahl!

Weitere Informationen zur Wahl und zur Satzungsversammlung im Allgemeinen erhalten Sie hier.