Neuer Fachanwalt für Sportrecht ab 01.07.2019

Die Ende November 2018 durch die Satzungsversammlung beschlossene Einführung der neuen Fachanwaltschaft für Sportrecht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigt. Die dazu nötigen Änderungen in der FAO werden voraussichtlich in Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, also am 01.07.2019.