Wichtiger Hinweis zur Einziehung des Kammerbeitrags

Am 13.02.2019 erfolgte – sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt war – die Einziehung des Kammerbeitrags und/oder der beA-Umlage mittels Lastschrift. Infolge eines Übertragungsversehens wurde im Verwendungszweck „Kammerbeitrag 2018“ angegeben. Richtig muss es heißen: Kammerbeitrag 2019.