Neuigkeiten zum elektronischen Rechtsverkehr und zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Verschiedene Behörden und Institutionen, beispielsweise das Bayerische Staatsministerium der Justiz, diverse Gerichte und die Bundesrechtsanwaltskammer, haben darum gebeten, alle Kolleginnen und Kollegen nochmals eindringlich auf die gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs und den richtigen Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach hinzuweisen. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird dies zum Anlass nehmen, in ihrem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2019 die folgenden Thema anzusprechen:

  • Die passive Nutzungspflicht des beA
  • Das elektronische Empfangsbekenntnis
  • Das automatische Löschen von beA-Nachrichten (siehe hierzu auch den beA-Newsletter der BRAK vom 21.02.2019)
  • Die elektronische Kommunikation durch die Gerichte
  • Die praktische Handhabung bei Einreichung elektronischer Dokumente
  • Das Kanzleipostfach
  • Die elektronische Kommunikation der Rechtsanwaltskammer Bamberg mit ihren Mitgliedern
  • Den beA-Support

Um aufmerksame Lektüre wird gebeten!

Zudem wird auf folgende neue Beiträge im BRAK-Magazin Heft 1/2019 verwiesen:

  • RAin Julia von Seltmann und Andrea Lindowsky, M.A., BRAK, Berlin: Frühjahrsputz für das beA – automatisches Löschen von Nachrichten startet zum 01.04.2019
  • RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin: Per beA ans Gericht – aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr

Schließlich bitten wir zu beachten, dass am 20.02.2019 eine neue beA-Version (2.1.5) installiert wurde. Sie ermöglicht Vertretern und Zustellungsbevollmächtigten, die Nachrichtenübersicht auch eines nicht registrierten Postfachs einzusehen. Ferner unterstützt die beA-Webanwendung nun macOS Mojave 10.14. Zudem umfasst die neue Version Aktualisierungen eingesetzter Drittbibliotheken und Fehlerbehebungen, insbesondere die KSW-Schnittstelle betreffend.

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