Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2019/II

Die schriftliche Prüfung 2019/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Montag, 27.05.2019, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Mittwoch, 29.05.2019, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 18.03.2019 bis 12.04.2019 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 13.07.2019, in der Berufsschule Bamberg und am Montag, 15.07.2019, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 27.07.2019, in der Berufsschule Bamberg.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2018 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.