Datenübermittlung bei ungeregeltem Brexit

Die Bundesrechtsanwaltskammer stellt für den Fall eines No-Deal-Brexits ein Dokument zur Verfügung, in dem die rechtssichere Gestaltung der Datenübermittlung ins Vereinigte Königreich erläutert und zudem beschrieben wird, welche sonstigen Aspekte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten sind. Es steht nachfolgend zum Download bereit.

Sie finden es auch auf der Internetseite der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.