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Austauschprojekt Advocatus für junge Anwälte der Anwaltskammer Bari

Die Anwaltskammer Bari (Italien) veranstaltet in Zusammenarbeit mit der italienischen Vereinigung Junger Anwälte (A.G. Avv.) das Austauschprojekt Advocatus für junge Anwälte, das vom 30.09. bis 25.10.2019 in Bari stattfinden wird. Es umfasst die Anwesenheit an der Internationalen Schule für italienisches, internationales und europäisches Recht sowie ein anschließendes Praktikum in einer der Kanzleien des Gerichtshofs von Bari.

Grundkenntnisse der italienischen Sprache und gute Kenntnisse der englischen Sprache sind erforderlich. Bewerbungen können bis 31.08.2019 an die E-Mail- Adresse advocatus.bari@gmail.com gerichtet werden. Weitere Einzelheiten finden Sie im beigefügten

ERA-CCBE Young Lawyers Contests 2019/2020 und 2020/2021

Die Europäische Rechtsakademie Trier (ERA) und der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) richten zwei Wettbewerbe für junge Rechtsanwälte aus, die im September 2019 bzw. September 2020 starten und deren Finalrunden am 13.02. und 14.02.2020 bzw. 04.02. und 05.02.2021 stattfinden werden. In einem Teamwettstreit werden Teilnehmer aus verschiedenen EU-Ländern ihre Kenntnisse im EU-Recht anhand praktischer Fallbeispiele unter Beweis stellen.

Bewerbungen können für den ersten Wettbewerb vom 01.06. bis 01.09.2019 und für den zweiten Wettbewerb vom 01.05. bis 15.07.2020 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im

sowie auf der Internetseite https://younglawyerscontest.eu (beides ist nur in englischer Sprache verfügbar).

Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2019

Der Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis geht in seine siebente Runde. Der Wettbewerb wurde von der Soldan Stiftung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJFT), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ins Leben gerufen. Mit der wissenschaftlichen und organisatorischen Durchführung des Wettbewerbs wurde das Institut für Prozess- und Anwaltsrecht unter Leitung von Prof. Dr. Christian Wolf in Hannover beauftragt.

Anhand eines fiktiven Falles wird ein deutsches (zivilrechtliches) Gerichtsverfahren simuliert, um den Studierenden frühzeitig einen Einblick in die abwechslungsreiche Tätigkeit eines Rechtsanwalts zu ermöglichen. Die mündlichen Verhandlungen „spielen“ vor einer fiktiven Zivilkammer des Landgerichts Hannover. Jeweils zwei Teams von Studierenden verschiedener juristischer Fakultäten aus ganz Deutschland treten in mehreren Verhandlungen als Kläger oder Beklagte auf. Zwei Juroren bewerten dabei die Plädoyers der Studierenden.

Zur erfolgreichen Durchführung des Wettbewerbs werden erfahrene Praktiker benötigt. Die Bundesrechtsanwaltskammer bittet deshalb alle Kolleginnen und Kollegen um ihre Unterstützung, sowohl bei der Bewertung der von den Teams erstellten Schriftsätze als auch bei der Mitwirkung an den mündlichen Verhandlungen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

sowie den Internetseiten http://www.soldanmoot.de/ und https://de-de.facebook.com/SoldanMoot/. Für Fragen stehen Prof. Dr. Wolf und sein Team (info@soldanmoot.de) und die zuständige Geschäftsführerin der BRAK, Rechtsanwältin Kristina Trierweiler (trierweiler@brak.de), zur Verfügung.

Masterstudiengang Anwaltsrecht der FernUniversität Hagen

Das Institut für Juristische Weiterbildung der FernUniversität Hagen bietet im Fernstudium den Masterstudiengang „Anwaltsrecht“ an. Er ermöglicht Studierenden in Ergänzung ihrer grundständigen juristischen Ausbildung eine wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung ihrer Kenntnisse im Hinblick auf die Aufnahme und Ausübung einer anwaltlichen Tätigkeit.

Einzelheiten zu Aufbau und Themen des Studiengangs können Sie dem

entnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie zudem auf der Internetseite https://www.fernuni-hagen.de/jur_weiterbildung/anwaltsrecht.shtml.

Neue Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019

Die neue

sieht mit Wirkung ab 01.07.2019 folgende Pfändungsfreigrenzen vor:

  • Nach § 850c Abs. 1 S. 1 ZPO: 1.178,59 € (bisher 1.133,80 €)
  • Nach § 850c Abs. 1 S. 2 ZPO: 2.610,63 € (bisher 2.511,43 €)
  • Nach § 850c Abs. 2 S. 2 ZPO: 3.613,08 € (bisher 3.475,79 €)

Der monatliche Grenzbetrag nach § 850f Abs. 3 S. 1 und 2 ZPO erhöht sich auf 3.571,14 € (bisher 3.435,44 €).

Beschlüsse der Kammerversammlung vom 26.04.2019

Am 26.04.2019 fand die ordentliche Mitgliederversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Dabei wurden zum Thema „elektronischer Rechtsverkehr – beA“ folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs wurde in § 1 dahin geändert, dass die Umlage zukünftig von allen Kammermitgliedern zu bezahlen ist, also auch von solchen, die nicht im Gesamtverzeichnis eingetragen sind. Dies betrifft in erster Linie die Rechtsanwaltsgesellschaften (GmbHs), für welche die Bundesrechtsanwaltskammer zwar kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet hat, aber dennoch Beiträge von den Regionalkammern verlangt.
  • Die Umlage für das Kalenderjahr 2020 wurde gemäß § 2 der Umlageordnung auf 65,00 € festgesetzt. Sie ist nach § 3 der Umlageordnung am ersten Werktag des neuen Jahres fällig, somit am Donnerstag, 02.01.2020. Es wird um Beachtung gebeten.

Ein ausführlicher Bericht zur Kammerversammlung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2019 enthalten sein.

Neue Veröffentlichungen der BRAK zum beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat im BRAK-Magazin Heft 2/2019 folgende Beiträge zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach veröffentlicht:

Im Übrigen hat die BRAK um Entschuldigung für die beA-Ausfälle seit Dienstag vor Ostern gebeten, deren genaue Ursachen noch analysiert werden. Seit dem Aufspielen des Updates von letzter Woche würden keine Störungen mehr auftreten.

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BRAK schreibt Betrieb und Weiterentwicklung des beA aus

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat am 01.04.2019 für das besondere elektronische Anwaltspostfach auf https://www.service.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Bundesrechtsanwaltskammer/2019/04/2859745.html ein förmliches Vergabeverfahren bekannt gemacht. Gegenstand der Ausschreibung sind vor allem Dienstleistungen zur Übernahme der bestehenden Software, Weiterentwicklung des Postfachs, Übernahme des Betriebs und Bereitstellung des Supports.

Anlass für das neue Vergabeverfahren ist der Ablauf der gegenwärtigen Dienstleistungsverträge zum 01.01.2020.

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Kleine Mitgliederstatistik zum 01.01.2019

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre

veröffentlicht. Zum Stichtag verzeichneten die regionalen Rechtsanwaltskammern insgesamt 165.857 Mitglieder. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von 0,31 %, wobei sich die Zahl der Anwälte insbesondere in den Großkammern erhöht hat. In den kleinen und mittleren Regionalkammern wie beispielsweise der RAK Bamberg ging die Mitgliederzahl demgegenüber zum Teil nicht unerheblich zurück.

Sehr deutlich war erneut die Zunahme bei den Syndikusrechtsanwälten: 2.864 Kolleginnen und Kollegen hatten eine Syndikuszulassung, im Vorjahr waren es 1.975. Doppelzulassungen als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt gab es 14.012 (Vorjahr: 12.079).

BRAK-Information RVG (Stand März 2019) neu erschienen

Die überarbeitete Broschüre „BRAK-Information RVG“ mit Rechtsstand 15.03.2019 ist Ende März 2019 erschienen. Neben dem Gesetzestext des RVG enthält sie zahlreiche Tabellen zu den anwaltlichen und den gerichtlichen Gebühren, insbesondere Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG, Gebührentabelle, Gebühren in Strafsachen und in Bußgeldsachen, Gerichtsgebührentabelle nach § 34 GKG/§ 28 FamGKG, Kostenrisikotabellen sowie ein Stichwortverzeichnis.

Die Broschüre wird mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2019 an alle Kammermitglieder verschickt werden. Zudem ist eine Bestellung zum Preis von 4,02 € (inkl. 7 % MwSt.) zzgl. Versandkosten bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter bestellungen@brak.de möglich.

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Der Abfindungsvergleich in der Regulierungspraxis“ am 11.07.2019 in Bamberg

Am Donnerstag, 11.07.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Der Abfindungsvergleich in der Regulierungspraxis“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis ca. 13:30 Uhr im Großen Saal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Rechtsanwalt Herbert Lang, Abteilungsdirektor des Fachbereichs Schaden bei der Allianz Versicherungs-AG in München. Er wird sich insbesondere mit den Themen Wirksamkeit des Vergleichs, Umfang der Abfindung, Formulierung eines Vorbehalts, Aktivlegitimation des Geschädigten, Verjährungsfragen bei Abfindungen und Kapitalisierung von Ansprüchen befassen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 28.06.2019.

Fachtagung „Entschuldung durch Beratung“ am 28.06.2019 in München

Am 28.06.2019 findet im Münchener Justizpalast im Rahmen der Initiative „Rechts- und Justizstandort Bayern“ die Fachtagung „Entschuldung durch Beratung“ statt. Sie wendet sich an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Schuldner- und Insolvenzberatung sowie aus Rechtspflege, Wirtschaft und Verbänden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Anmeldungen können bis Ende Mai 2019 auf der Internetseite der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Bayern unter www.lagoefw.de/news  erfolgen.

Tagung „Strafverfahren und Digitalisierung“ am 05.07. und 06.07.2019 in Leipzig

Am 05.07. und 06.07.2019 veranstaltet die Universität Leipzig in Zusammenarbeit mit der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg die Tagung „Strafverfahren und Digitalisierung“. Sie widmet sich den verschiedenen Einflüssen der fortschreitenden Digitalisierung auf das Strafverfahren. ExpertInnen aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Chancen und Herausforderungen der neuen technischen Möglichkeiten: erste Erfahrungen mit der elektronischen Akte, die Nutzung elektronischer Beweismittel oder die technische Aufzeichnung von Vernehmungen und Hauptverhandlungen.

Nähere Informationen können Sie dem

entnehmen. Anmeldungen bitte per E-Mail an medienstrafrecht@uni-leipzig.de.

STAR-Bericht 2018 für das Wirtschaftsjahr 2016

Seit Kurzem sind auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer die Ergebnisse des STAR-Berichts 2018 für das Wirtschaftsjahr 2016 veröffentlicht. Er befasst sich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der deutschen Anwaltschaft und wurde aufgrund empirischer Erhebungen vom Institut für Freie Berufe (IFB) erstellt.

Zum STAR-Bericht gelangen Sie über folgenden Link: http://www.brak.de/fuer-journalisten/star-bericht/star-bericht-2018.

Ergänzend wird auf die

verwiesen.


Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe

Das Bundesamt für Justiz informiert mit nachstehenden Dokumenten über die Härteleistungen sowie Antragsvoraussetzungen zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe.

Internationale Programme der Pariser Anwaltskammer

Die Pariser Anwaltskammer sucht junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für zwei internationale Programme. Näher Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

30 Jahre ZAP

Die Fachzeit­schrift „ZAP“ feierte am 05.04.2019 ihr 30-jähriges Bestehen. 1989 als „Zeit­schrift für die Anwaltspraxis“ von Dr. Egon Schneider aus der Taufe gehoben, ist sie seit Beginn an auf den All­gemeinanwalt ausgerichtet. Ihr An­spruch: Aus einer Quelle um­fas­send über alle anwaltli­chen Tätig­keitsfelder informieren.

Zum 30. Geburtstag der „ZAP“, die unter www.zap-zeitschrift.de einen eigenen Internetauftritt hat, bietet der Verlag attraktive Jubiläums-Aktionen für Leser und Abon­nen­ten an. Nähere Informationen finden Sie in anliegender