Geldwäsche – Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten

Seit Oktober 2017 sind u.a. juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften verpflichtet, der Bundesanzeiger Verlag GmbH ihre wirtschaftlich Berechtigten zur Eintragung in das Transparenzregister elektronisch über www.transparenzregister.de mitzuteilen. Bei Verstößen gegen diese und weitere Pflichten aus dem Geldwäschegesetz drohen erhebliche Bußgelder. Bestandskräftige Bußgeldentscheidungen werden ab Januar 2020 im Internet veröffentlicht (§ 57 GwG neu), sofern die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten nicht noch im Jahre 2019 nachgeholt wird.

Alle von dieser Regelung betroffenen Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung und erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.