In den letzten Wochen und Monaten haben nicht wenige ordentliche Gerichte auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer bzw. des Oberlandesgerichts Bamberg, insbesondere Land- und Amtsgerichte, mit dem (aktiven) Versand elektronischer Nachrichten (ERV Sufe 2) begonnen. Bekannt geworden ist dies u. a. aus den Landgerichtsbezirken Würzburg, Aschaffenburg und Bamberg. Alle Kolleginnen und Kollegen müssen deshalb damit rechnen, vermehrt gerichtliche Nachrichten in ihrem beA-Postfach vorzufinden, bei denen auch die Erteilung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses angefordert wird.
Aus diesem Grunde wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass § 31a Abs. 6 BRAO eine passive Nutzungspflicht vorsieht und Rechtsanwälte u. a. verpflichtet sind, den Eingang von beA-Nachrichten zur Kenntnis zu nehmen. Verstöße können – von haftungsrechtlichen Konsequenzen abgesehen – von der Rechtsanwaltskammer im Wege eines berufsaufsichtlichen Verfahrens überprüft und ggf. sanktioniert werden.