BeA-Softare-Update vom 20.11.2019 – Nutzung von Signaturkarten

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass seit einem Software-Update des beA-Systems vom 20.11.2019 die Signaturkarten folgender Hersteller nicht mehr für eine Anmeldung (Authentisierung) am beA verwendet werden können

  • T-Systems International GmbH (Telesec)
  • D-Trust GmbH (Bundesdruckerei)
  • DGN Deutsches Gesundheitsnetz GmbH

Nach (anderweitiger) Anmeldung am beA (z. B. mit einer beA-Karte Basis) können Karten dieser Hersteller aber unverändert für das Anbringen einer qualifizierten elektronischen Signatur genutzt werden.

Die Verwendung der beA-Karten und Signaturkarten der Bundesnotarkammer (BNotK) ist weiterhin ohne Einschränkung möglich.

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