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Entscheidung des BayVGH zum „Steh-Bier-Verbot“ in Bamberg

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20:00 Uhr („Steh-Bier-Verbot“) an Wochenenden und während der (ausgefallenen) „Sandkerwa“ in bestimmten Teilen der Bamberger Altstadt voraussichtlich rechtmäßig ist. Er hat einen in erster Instanz ergangenen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth geändert und einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der

Die vollständige Entscheidung können Sie hier herunterladen:

Die Stadt Bamberg hat das „Steh-Bier-Verbot“ mittlerweile bis 31.10.2020 verlängert.

Weitere Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Corona-Pandemie stehen nachfolgend zum Download bereit.

Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 20.08.2020 die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bekannt gegeben. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt und steht nachfolgend zum Download bereit.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 IfSG) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschriebenen allgemeinen Maßnahmen, die sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens richten. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern.

Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente. Betriebe, welche die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, rechtssicher zu handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-sars-cov-2-arbeitsschutzregel.html.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Umfrage des BFB

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) beabsichtigt, ein Stimmungsbild zum Anlaufen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ einzuholen. Hierzu bittet er die Rechtsanwaltskammern um Beantwortung diverser Fragen, welche die Mitwirkung der Kammermitglieder voraussetzt.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die sich mit dem Programm bereits befasst haben, werden deshalb gebeten, den anliegenden

auszufüllen und möglichst bis 01.09.2020 an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurückzuleiten.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ erhalten Sie beispielsweise auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/arbeitsrechtliche-sowie-wirtschaftliche-auswirkungen/#Ausbildung.

Änderung der 6. BayIfSMV und neuer Bußgeldkatalog

Am 28.07.2020 wurde die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erneut geändert. Dabei wurde die Gültigkeitsdauer bis einschließlich 16.08.2020 verlängert. Zudem wurde am 30.07.2020 ein neuer Bußgeldkatalog veröffentlicht. Beide stehen nachfolgend zum Download bereit.

Überbrückungshilfe Corona – jetzt auch Antragstellung durch Rechtsanwälte möglich

Die intensiven Bemühungen der Bundesrechtsanwaltskammer und der regionalen Rechtsanwaltskammern waren endlich erfolgreich: Seit 10.08.2020 können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihre von der Corona-Pandemie betroffenen Mandanten einen Antrag auf Überbrückungshilfe Corona stellen. Bislang waren nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer hierzu berechtigt. Die Anwaltschaft wurde ohne sachlichen Grund ausgeschlossen, obwohl sie dafür qualifiziert ist.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mitgeteilt, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden können. Zudem ist eine Verlängerung der Frist zur Antragstellung bis 30.09.2020 geplant. Die BRAK hat dem technischen Dienstleister des BMWi eine Datenschnittstelle zur Verfügung gestellt, damit die Daten der Anwältinnen und Anwälte im digitalen Antragsprozess abgerufen werden können. Der Rechtsanwalt muss den Registrierungsprozess anstoßen, bevor die Daten erfasst oder abgefragt werden. Alle verwendeten Daten sind im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis enthalten und öffentlich einsehbar.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe Corona finden Sie u. a. auf folgenden Internetseiten:

Bundesrechtsanwaltskammer:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Erste Förderrichtlinie am 01.08.2020 in Kraft getreten

Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist am 01.08.2020 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • Für die Gewährung der Ausbildungsprämie muss der Berufsausbildungsbeginn zwischen 01.08.2020 und 15.02.2021 liegen (der Abschluss des Ausbildungsvertrages kann auch vor 01.08.2020 erfolgt sein).
  • Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber über die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge bis zur Erschöpfung der Mittel.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern sowie in nachfolgendem Dokument der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.

Absenkung der Umsatzsteuersätze – Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Die Absenkung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 betrifft auch die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat deshalb ihre Handlungshinweise ergänzt. Die aktuelle Fassung (Stand Juli 2020) des Ausschusses Steuerrecht steht nachfolgend zum Download bereit.

Das Begleitschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30.06.2020 können Sie ebenfalls herunterladen.

Informationspapier der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit der Corona-Krise – aktualisierte Fassung

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Maßnahmen der bayerischen Justiz im Zusammenhang mit der Corona-Krise in einem Informationspapier zusammengestellt. Die aktualisierte Fassung steht nachfolgend zu Download bereit. Sie ist auch online abrufbar unter https://www.justiz.bayern.de/service/corona/.

Neues Formular des OLG Bamberg zur Selbstauskunft

Das Oberlandesgericht Bamberg hat auf seiner Internetseite unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/bamberg/ ein neues Formular zur Corona–Selbstauskunft veröffentlicht, das auch hier heruntergeladen werden kann.

In der neuen Version entfallen die Abfrage des Geburtsdatums und der E-Mail-Adresse. Hintergrund ist eine Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, welche Daten zu Gerichtsbesuchern aus dortiger Sicht für eine effektive Nachverfolgung von Infektionsketten erforderlich sind. Danach erscheint es zukünftig nicht mehr zwingend, das Geburtsdatum und die E-Mail-Adresse abzufragen.

Neue Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) zur 6. BayIfSMV

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat neue Entscheidungen zur 6. BayIfSMV erlassen, die Sie nachfolgend herunterladen können.

Zudem hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den BayVGH-Beschluss vom 03.07.2020 (Az. 20 NE 20.1443) nicht zur Entscheidung angenommen.

Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg am 13.11.2020

Nachdem die ordentliche Kammerversammlung 2020 zunächst der Corona-Pandemie zum Opfer fiel – der Termin vom 24.04.2020 musste abgesagt werden, ist sie nunmehr für Freitag, 13.11.2020, 10:00 Uhr, geplant. Veranstaltungsort ist das WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59. Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie unter https://www.google.de/maps/place/WLW.

Die Einladung zur Kammerversammlung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von September 2020 enthalten sein.

Verleihung der Kammermedaille an Rechtsanwalt Udo Kießwetter

Kammerpräsidentin Ilona Treibert (Bayreuth) hat am 10.07.2020 dem langjährigen Vizepräsidenten und Schatzmeister Udo Kießwetter (Bamberg) das Ehrenzeichen der Rechtsanwaltskammer Bamberg verliehen. Er ist nach den früheren Vizepräsidenten Dr. Gerhard Schuhmann (Aschaffenburg) und Hermann Leuker (Bamberg) sowie dem ehemaligen Vorsitzenden des Anwaltsgerichts Bamberg Hanno Stock (Bamberg) der vierte Träger der Kammermedaille.

In ihrer Laudatio würdigte Präsidentin Treibert die langjährigen Verdienste des gebürtigen Bambergers als Mitglied des Präsidiums und des Kammervorstands, dem er von 2000 bis 2020, somit 20 Jahre lang, angehörte. Insbesondere bei seinen Tätigkeiten als Schatzmeister (2007 bis 2020) und Vorsitzender der Zulassungsabteilung (2014 bis 2020) hat sich Udo Kießwetter mit großem Engagement für die Belange der Kammermitglieder und der Rechtsanwaltschaft im Kammerbezirk eingesetzt. Im Mai 2020 schied er auf eigenen Wunsch sowohl aus dem Vorstand als auch aus dem Präsidium aus.

Bild: Rechtsanwalt Udo Kießwetter mit Ehefrau Manuela

Neubesetzung der Abteilungen der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Nach der Neuwahl des Kammervorstands und des Präsidiums wurde es erforderlich, auch die Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg teilweise neu zu besetzen. Dabei haben sich mit Wirkung ab 26.06.2020 folgende Änderungen ergeben:

  • Der bisherige Kammerpräsident Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz (Schweinfurt) ist nunmehr Mitglied der Gebührenabteilung IV.
  • Rechtsanwalt Frank Zeitner (Coburg), bislang Gebührenabteilung IV, wechselt in die Zulassungsabteilung V.
  • Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler (Bamberg), neu im Vorstand seit 15.05.2020, wurde ebenfalls der Zulassungsabteilung V zugeteilt, nachdem der langjährige Abteilungsvorsitzende, Rechtsanwalt Udo Kießwetter (Bamberg), aus dem Vorstand ausgeschieden war.
  • Gleichzeitig ersetzt Rechtsanwalt Dr. Händler sowohl in der Gebührenabteilung III als auch in der Zulassungsabteilung V Rechtsanwalt Oliver Leuteritz (Bamberg), der sich auf seine Aufgaben als Vorsitzender der Zulassungsabteilung VI (Syndikusrechtsanwälte) konzentrieren wird.

Die Zusammensetzung aller Abteilungen und deren Zuständigkeiten finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen/.

Rechtsanwalt Dr. Händler wurde gleichzeitig zum stellvertretenden Geldwäschebeauftragten der Kammer ernannt. Er unterstützt fortan den Geldwäschebeauftragten Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht (Würzburg).

Neubestellung des Prüfungs- und des Aufgabenausschusses für Geprüfte Rechtsfachwirte

Die bayerischen Rechtsanwaltskammern, die gemeinsam die Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in abnehmen, haben für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2023 ihre Ausschüsse neu bestellt. Die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses II, zuständig für die Bezirke der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg, und des gemeinsamen bayerischen Aufgabenausschusses können Sie nachfolgend abrufen.

Weitere Informationen zur Fortbildungsprüfung erhalten Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/gepruefte-rechtsfachwirte/?&rex_version=1.

Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Im Newsletter von Juni 2020 wurde bereits auf die vom Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Handlungshinweise aufmerksam gemacht. Zwischenzeitlich liegt die Juli-Fassung vor, die nachfolgend zum Download bereit steht.

Eine Anpassung der im Juni veröffentlichten Hinweise war notwendig, weil mittlerweile die nachstehende Änderungsrichtlinie der Europäischen Union eine Verlängerung der Fristen um sechs Monate ermöglicht.

Elisabeth Mette in das Amt der Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft berufen

Die frühere Präsidentin des Bayerischen Landessozialgerichts und Richterin am Bayerischen Verfassungsgerichtshof Elisabeth Mette übt seit 15.07.2020 das Amt der Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft aus. Sie löst damit Prof. Dr. Reinhard Gaier ab, der sich anderen Aufgaben gewidmet hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Online-Fortbildungen des DAI zur Erfüllung der Fortbildungspflicht 2020

Die Fortbildungspflicht von Fachanwälten ist auch in Corona-Zeiten nicht ausgesetzt oder eingeschränkt. Weil Präsenzveranstaltungen derzeit nur begrenzt stattfinden, bietet das Deutsche Anwaltsinstitut eine Vielzahl von Online-Seminaren an, die zur Erfüllung der diesjährigen Fortbildungspflicht ausreichend wären. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Bitte beachten Sie, dass Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg an allen Veranstaltungen des DAI aufgrund der bestehenden Kooperation zu einem günstigeren Beitrag teilnehmen können.

Konjunkturumfrage Sommer 2020 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die Ergebnisse der Konjunkturumfrage Sommer 2020 veröffentlicht. Danach zeigt sich entlang von Vergleichswerten der Konjunkturumfrage aus dem Vorjahr, dass die Corona-Pandemie tiefe Spuren in den freiberuflichen Berufen hinterlässt und daher die Lage der Freiberufler – auch der Anwaltschaft – äußerst angespannt ist.

Die Erkenntnisse im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BFB.

Berufsbildungsbericht 2020: Zahl der ReFa-Azubis sinkt weiter

Die Bundesregierung hat am 06.05.2020 den

verabschiedet, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2018/2019 abbildet. Danach ist die Zahl der Auszubildenden zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten erneut leicht gesunken.

Der Ausbildungsberuf entwickelt sich damit auch weiterhin entgegen dem allgemeinen Trend in den Freien Berufen, die ein Plus von 1,9 % bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen verzeichnen. Insgesamt gab es auf dem Arbeitsmarkt einen Rückgang von Ausbildungsverhältnissen um 1,2 %. Der Bericht bildet aufgrund des Erhebungszeitraums den Stand des Ausbildungsmarktes vor Ausbruch der Corona-Pandemie ab; deren Auswirkungen werden im folgenden Berufsbildungsberichts sichtbar sein.

Azubi-Preis des Coburger Anwaltvereins

Der Coburger Anwaltverein hat beschlossen, zur Nachwuchsgewinnung bei nichtanwaltlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Preis für die drei besten Absolventinnen und Absolventen bei der Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten auszuloben. Hierzu bittet er alle Ausbildungsanwälte im Bezirk des Landgerichts Coburg bzw. deren erfolgreiche Prüflinge um Rückmeldung bzw. Übermittlung der Prüfungsergebnisse.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Umfrage zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich

Im Newsletter von Mai 2020 wurde bereits auf die Umfrage des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie (BIPS) zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich im Arbeitsalltag (auch) von Rechtsanwälten sowie zu deren ethischen und rechtlichen Implikationen hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Zur Onlinebefragung, die ca. 15 Minuten dauert, gelangen Sie über folgenden Link: https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/136527?lang=de. Sofern Sie nicht teilnehmen möchten, weil das Thema Sucht/Abhängigkeitserkrankungen in Ihrem beruflichen Alltag keine Rolle spielt, können Sie dies über den Link https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/511659?lang=de anzeigen.

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen: