Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Im Newsletter von Juni 2020 wurde bereits auf die vom Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlichten Handlungshinweise aufmerksam gemacht. Zwischenzeitlich liegt die Juli-Fassung vor, die nachfolgend zum Download bereit steht.

Eine Anpassung der im Juni veröffentlichten Hinweise war notwendig, weil mittlerweile die nachstehende Änderungsrichtlinie der Europäischen Union eine Verlängerung der Fristen um sechs Monate ermöglicht.