Überbrückungshilfe Corona – jetzt auch Antragstellung durch Rechtsanwälte möglich

Die intensiven Bemühungen der Bundesrechtsanwaltskammer und der regionalen Rechtsanwaltskammern waren endlich erfolgreich: Seit 10.08.2020 können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für ihre von der Corona-Pandemie betroffenen Mandanten einen Antrag auf Überbrückungshilfe Corona stellen. Bislang waren nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer hierzu berechtigt. Die Anwaltschaft wurde ohne sachlichen Grund ausgeschlossen, obwohl sie dafür qualifiziert ist.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mitgeteilt, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ab 10.08.2020 an der digitalen Online-Plattform des BMWi anmelden können. Zudem ist eine Verlängerung der Frist zur Antragstellung bis 30.09.2020 geplant. Die BRAK hat dem technischen Dienstleister des BMWi eine Datenschnittstelle zur Verfügung gestellt, damit die Daten der Anwältinnen und Anwälte im digitalen Antragsprozess abgerufen werden können. Der Rechtsanwalt muss den Registrierungsprozess anstoßen, bevor die Daten erfasst oder abgefragt werden. Alle verwendeten Daten sind im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis enthalten und öffentlich einsehbar.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe Corona finden Sie u. a. auf folgenden Internetseiten:

Bundesrechtsanwaltskammer:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: