Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 20.08.2020 die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bekannt gegeben. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt und steht nachfolgend zum Download bereit.

Die Arbeitsschutzregel konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie (gemäß § 5 IfSG) die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschriebenen allgemeinen Maßnahmen, die sich an alle Bereiche des Wirtschaftslebens richten. Ziel ist es, das Infektionsrisiko für Beschäftigte zu senken und Neuinfektionen im betrieblichen Alltag zu verhindern.

Abstand, Hygiene und Masken bleiben dafür auch weiterhin die wichtigsten Instrumente. Betriebe, welche die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, rechtssicher zu handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/neue-sars-cov-2-arbeitsschutzregel.html.