Die Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ist am 01.08.2020 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Erste Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ vom 29.07.2020Herunterladen
Die wichtigsten Punkte sind:
- Für die Gewährung der Ausbildungsprämie muss der Berufsausbildungsbeginn zwischen 01.08.2020 und 15.02.2021 liegen (der Abschluss des Ausbildungsvertrages kann auch vor 01.08.2020 erfolgt sein).
- Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet der Zuwendungsgeber über die Anträge nach der Reihenfolge der Eingänge bis zur Erschöpfung der Mittel.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern sowie in nachfolgendem Dokument der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit.