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Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2022

Die Zwischenprüfung 2022 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 13.01.2022, um 08:00 Uhr in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 22.11.2021, bis Freitag, 10.12.2021, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2022“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2022/I

Die schriftliche Prüfung 2022/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 18.01.2022, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 20.01.2022, ab 08:00 Uhr

Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 15.11.2021, bis Freitag, 10.12.2021, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2022/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 12.02.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 25.02.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

20. Ausbildungsmesse am 16.10.2021 in Bamberg

Am Samstag, 16.10.2021, findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 20. Ausbildungsmesse:BA statt; wie schon im letzten Jahr unter besonderen Bedingungen angesichts der Corona-Pandemie. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie der Internetseite des Veranstalters entnehmen

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V. am 15.10. und 05.11.2021

An die Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. zum anwaltlichen Kosten- und Gebührenrecht am 15.10.2021 wird nochmals erinnert. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung RVG-Seminar 15.10.2021.

Einen weiteren Workshop bietet der RENO Würzburg e.V. am Freitag, 05.11.2021, zum Thema „Kommunikation am Telefon, Terminmanagement, Mandantenempfang“ an. Er findet von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Anwaltskanzlei Cornea Franz in Würzburg, Berliner Platz 10, statt. Hinsichtlich näherer Einzelheitem wird auf die

Ausschreibung RENO-Workshop 05.11.2021

verwiesen, die auch ein Anmeldeformular enthält.

Europäischer Tag der Justiz 2021

Am 25.10.2021 findet ab 14:00 Uhr als Online-Veranstaltung der Europäische Tag der Justiz statt. Ausrichter sind das Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein und das Bundesamt für Justiz.

Thema ist die „Digitalisierung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen“. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können sich in Workshops über neue Rechtshilfeverordnungen zur Zustellung und Beweisaufnahme sowie zu Sorgerechtskonflikten praxisnah austauschen. Zudem informieren Praktikerinnen und Praktiker brandaktuell über ihre ersten Erfahrungen mit der Europäischen Staatsanwaltschaft.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

 

 

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern e.V.

Lesen Sie bitte die

VFB-Informationen zur Bundestagswahl

Zur Lage der Freien Berufe in Bayern hat der VFB einen Bericht veröffentlicht, der auf einer Studie des Instituts für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg basiert. Demnach ist die Zahl der selbständigen Freiberufler zwischen 2015 und 2020 um etwa 17 % auf knapp 248.000 (Stichtag 01.01.2020), die Zahl der Erwerbstätigen in den Freien Berufen gesamt betrachtet sogar um knapp 20 % auf 967.000 (Stichtag 01.01.2020) gestiegen. Sie erreichte damit einen neuen Höchststand.

Die Studie zeigt die Entwicklung der Freien Berufe in Bayern in den vergangenen fünf Jahren auf und gibt einen Überblick über die berufliche und wirtschaftliche Situation der verschiedenen Freien Berufe. Einen speziellen Fokus legt der Bericht auf die Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung. Es wurde untersucht, inwiefern in den Freien Berufen in Bayern Mitarbeiter- bzw. Fachkräftemangel herrscht, welche Berufsgruppen und Berufe davon betroffen sind und welche Gründe hierfür in Betracht kommen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Pressemitteilung des VFB vom 29.09.2021.

Die Studie des IFB steht nachfolgend zum Download bereit.

Bericht zur Lage der Freien Berufe in Bayern_2020

Beschlüsse der Kammerversammlung 2021

Wegen der Corona-Pandemie konnte auch die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 der Rechtsanwaltskammer Bamberg nicht in Präsenzform stattfinden; vielmehr wurde erneut eine schriftliche Abstimmung durchgeführt. Dabei wurden von der Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Haushaltsplan 2021 wurde beschlossen.
  • Dem Kammervorstand wurde Entlastung erteilt.
  • Die beA-Umlage für das Kalenderjahr 2022 wurde auf 70,00 € festgesetzt.
  • Die Verwaltungsgebührenordnung der RAK Bamberg wurde geändert.
  • Die Entschädigungsordnung der RAK Bamberg wurde neu gefasst.

Die geänderten Ordnungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von September 2021 veröffentlicht und mit Veröffentlichung (Verwaltungsgebührenordnung) bzw. am 01.01.2022 (Entschädigungsordnung) in Kraft treten. Zu diesen Zeitpunkten stehen sie auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zum Download bereit. Um Beachtung wird gebeten.

Corona – Änderung der 13. BayIfSMV mit Wirkung ab 23.08.2021

Mit Wirkung ab 23.08.2021 wurde die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 05.06.2021 erneut geändert. Insbesondere greift nunmehr die sog. „3G-Regel“, wonach der Zugang zu bestimmten Örtlichkeiten und Veranstaltungen bei einer Inzidenz von 35 oder mehr nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete möglich ist. Dies betrifft vor allem

  • die Teilnahme an Veranstaltungen in geschlossenen Räumen,
  • den Zugang zur Innengastronomie,
  • die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen in geschlossenen Räumen,
  • den Zugang zu geschlossenen Räumen von bestimmten Freizeiteinrichtungen,
  • die Sportausübung in geschlossenen Räumen,
  • Besuche in Krankenhäusern
  • und Beherbergungen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten:

Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis 10.09.2021 verlängert. Bis dorthin hatte der Deutsche Bundestag bislang auch die sog. „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Am 25.08.2021 wurde deren Fortbestehen für weitere drei Monate beschlossen. Sie gibt dem Bund das Recht, ohne Zustimmung des Bundesrats Verordnungen zu erlassen, etwa zu Tests, Impfungen, zum Arbeitsschutz oder zur Einreise. Zudem beziehen sich konkrete Maßnahmen wie Maskenpflicht oder Kontaktbeschränkungen, die die Länder festlegen können, laut Infektionsschutzgesetz auf die Feststellung der „epidemischen Lage“.

Nach Ankündigung der Politik soll die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kürze einer generellen Revision unterzogen werden. Damit verbunden ist auch ein Wegfall der FFP2-Maskenpflicht; stattdessen sollen wieder sog. medizinische Masken ausreichend sein.

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Corona – Überbrückungshilfe III plus gestartet

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, können seit Ende Juli 2021 für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 die Überbrückungshilfe III plus beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 %. Die Anträge müssen über sog. prüfende Dritte – z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – gestellt werden.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III plus finden Sie hier:

Auf der Online-Plattform zur Beantragung der Überbrückungshilfen können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich mit ihrer beA-Karte anmelden.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 04/2021

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 04/2021 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

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Fotbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 09.12.2021

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten am 09.12.2021 eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Sie findet unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt des DAI,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen.

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Neue gesetzliche Regelung zu Vertretung und Zustellungsbevollmächtigung

Auf das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 wurde im Newsletter von Juli 2021 bereits hingewiesen. Wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen ist insbesondere die Neuregelung der Vertretung bei Kanzleiabwesenheit (§§ 53, 54 BRAO) sowie der Zustellungsbevollmächtigung bei Befreiung von der Kanzleipflicht (§ 30 BRAO), nicht zuletzt im Hinblick auf das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Die wichtigsten Informationen hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter https://portal.beasupport.de/external/knowledge-base/article/198 zusammengestellt. Folgende Änderungen sind in erster Linie von Bedeutung:

  • Die Verpflichtung des Vertretenen, die Bestellung einer Vertretung der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen, ist entfallen. Eine dennoch erfolgte Anzeige bleibt unbeachtet, weshalb der Vertreter auch nicht mehr im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) der Bundesrechtsanwaltskammer erscheint.
  • Stattdessen hat der Vertretene der von ihm selbst bestellten Vertretung einen Zugang zu seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) einzuräumen. Die Vertretung muss zumindest befugt sein, Posteingänge zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) abzugeben. Dies entspricht im beA den Rechten 01 – Nachrichtenübersicht öffnen, 05 – Nachricht versenden, 06 – Nachricht öffnen, 13 – EBs signieren, 14 – EBs versenden und 15 – EBs zurückweisen.
  • Ein durch die Rechtsanwaltskammer veranlasster automatisch eingerichteter Zugang auf die Nachrichtenübersicht des beA erfolgt für die Vertretung seit 01.08.2021 nicht mehr. Gleiches gilt für die Benennung von Zustellungsbevollmächtigten im Falle der Befreiung von der Kanzleipflicht.

Bitte lesen Sie auch den Beitrag im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 8/2021 vom 06.08.2021 (mit einer Anleitung zur Einrichtung der Vertretung) und den BRAK-Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ Ausgabe 16/2021 vom 11.08.2021.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass auch die Vertretung künftig aus dem beA-Postfach des Vertretenen über einen sicheren Übermittlungsweg, also ohne qualifizierte elektronische Signatur, Nachrichten und elektronische Empfangsbekenntnisse versenden kann. Weil der Gesetzgeber der Bundesrechtsanwaltskammer allerdings keine Übergangsfrist zur technischen Umsetzung dieser Neuregelung eingeräumt hat, steht diese Möglichkeit nicht schon ab 01.08.2021 zur Verfügung. Die Vertretung muss daher schriftformbedürftige elektronische Dokumente bis auf weiteres qualifiziert elektronisch signieren.

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Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt im Bundesgesetzblatt verkündet

Das sog. „Legal Tech-Gesetz“, offizieller Name: Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10.08.2021, wurde am 17.08.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; es wird am 01.10.2021 in Kraft treten.

Änderungen erfolgen insbesondere bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars gemäß § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO und § 4a RVG und im Rechtsdienstleistungsgesetz hinsichtlich der Erbringung von Inkassodienstleistungen (§§ 13 bis 13c RDG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Gesetzestext

und den Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer im Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ vom 25.08.2021.

Erlanger Cyber² Crime Tag am 23.09.2021

Am Donnerstag, 23.09.2021, findet der diesjährige Erlanger Cyber² Crime Tag statt; wegen der noch immer schwer vorherzusehenden Pandemie-Situation allerdings als virtueller EC²CT über eine innovative Eventplattform mit vielen Vernetzungs- und Teilnahmemöglichkeiten.

Zum Thema „Internationale Strafverfolgung von Cybercrime Delikten“ werden Vorträge und Diskussionen angeboten. Hierfür konnten herausragende Referierende aus Wissenschaft, Strafverfolgung, technischer Dienstleistung für Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidigung gewonnen werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer.

Eine offizielle Einladung mit der Möglichkeit der Anmeldung folgt im September. Eine rege Teilnahme aus der Anwaltschaft wäre wichtig.

Herbsttagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am 01.10.2021

Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin lädt zu einer Online-Konferenz zum Thema „Das Legal-Tech-Gesetz: Was ab heute gilt und was noch kommt“ am Freitag, 01.10.2021, ein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einladung zur Herbsttagung vom 12.08.2021

Online-Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 12.11.2021

Die Bundesrechtsanwaltskammer führt gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am 12.11.2021 zum vierten Mal die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Sie findet Corona-bedingt auch in diesem Jahr nur online statt und steht unter dem Titel „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“. Registrierungen sind unter https://anwaltskonferenz.de/anmelden/ oder per E-Mail an info@anwaltskonferenz.de möglich.

Begleitend zur Konferenz wird ein Posterwettbewerb angeboten, bei dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Forschungsarbeiten zum Anwaltsrecht sowie zum Verfahrensrecht mit Bezug zum Thema der Konferenz in Posterform präsentieren. Die beste Arbeit wird mit einem Preis der BRAK ausgezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 25.09. und 04.11.2021

An die Fortbildungsveranstaltung des RENO Franken e.V. am 25.09.2021 zum Thema

Buchhaltung in der Anwaltspraxis

wird nochmals erinnert. Sie findet von 09:30 Uhr bis 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referentin ist Birgit Benker, Geprüfte Rechtsfachwirtin aus Kulmbach.

Ein weiteres Online-Seminar bietet der Verein am 04.11.2021 von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr zum Thema

Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei

an. Schwerpunkt der Veranstaltung ist die kompetente Außendarstellung der Kanzlei durch professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch positives Empfehlungsmarketing dazu beiträgt, neue Mandanten zu gewinnen. Referieren wird Ronja Tietje, Geprüfte Rechtsfachwirtin und selbstständige Dozentin im Bereich Kanzleimanagement aus Bremen.

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 15.10.2021

Der RENO Würzburg e.V. bietet am 15.10.2021 eine Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Kosten- und Gebührenrecht an. Sie findet in Präsenzform von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Burkardushaus – Tagungszentrum am Dom in Würzburg statt. Referent ist Rechtsanwalt Norbert Schneider.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung RVG-Seminar 15.10.2021

die auch ein Anmeldeformular enthält.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.06.2021 in den Freien Berufen

Nach der aktuellen Statistik des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) wurden in den Freien Berufen zwischen 01.10.2020 und 30.06.2021 23.850 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1.511 Verträge bzw. 6,8 %. Zuwächse sind sowohl in den alten Bundesländern (6,9 % bzw. 1.375 Verträge) als auch in den neuen Bundesländern (5,9 % bzw. 136 Verträge) zu verzeichnen.

Bezogen auf die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r wurden in obigem Zeitraum insgesamt 2.493 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 5,4 % bzw. 128 Verträge (alte Bundesländer 5,2 %; neue Bundesländern 8,0 %).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH zu folgenden Themen:

Zum digitalen Anwaltszukunftskongress am 14.10. und 15.10.2021 finden Sie nähere Informationen unter https://www.anwaltszukunftskongress.de/.

Hochwasserhilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

Insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Anwaltskanzleien von der jünsten Hochwasserkatastrophe betroffen. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein rufen deshalb zu Spenden auf, um schnelle und unbürokratische Unterstützung leisten zu können. Die Abwicklung erfolgt über den Spendenfond der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte; Anträge auf Gewährung eines Zuschusses können Betroffene bei der regional jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer stellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Auch in einer Podcast-Sonderausgabe mit dem Titel „Sharing is caring – Die Hochwasser-Notfall-Folge“ hat die BRAK einen Spendenaufruf gestartet. Hierzu gelangen Sie über folgenden Link:

https://bundesrechtsanwaltskammer.podigee.io/35-sonderausgabe

Zudem darf auf die Hochwasser-Sonderseite der Bundesrechtsanwaltskammer verwiesen werden.

Schließlich bittet die Rechtsanwaltskammer Koblenz um Spenden. Bitte lesen Sie hierzu das

Schreiben des Präsidenten der RAK Koblenz.

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 25.08.2021 verlängert

Der Bayerische Ministerrat hat am 27.07.2021 beschlossen, die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) bis 25.08.2021 zu verlängern. Sie wäre am 28.07.2021 ausgelaufen. Gleichzeitig wurden einige Änderungen vorgenommen, die beispielsweise den Schul- und Hochschulbetrieb, den Betrieb reiner Schankwirtschaften, die FFP2-Maskenpflicht sowie den Besuch in Alten- und Pflegeheimen betreffen.

Die Verordnung steht nachfolgend zum Download bereit.

13. BayIfSMV i. d. F. v. 27.07.2021

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/.

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