Corona – Ausübung des Hausrechts in Anwaltskanzleien

Der Beauftragte für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, MdL Walter Nussel, hat an alle privatwirtschaftlichen Unternehmen appelliert, ihr Hausrecht mit Blick auf die zum Schutz vor Covid 19-Infektionen erlassenen Zugangsregelungen sowohl für das eigene Personal als auch für externe Dienstleister mit Mitte und Maß auszuüben, um die Infrastruktur nicht zu gefährden. Sein gesamtes Statement entnehmen Sie bitte der

E-Mail des Verbandes Freier Berufe in Bayern vom 03.02.2022

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