Anhebung der Datenmengen einer beA-Nachricht ab 01.04.2022  

Die Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung vom 22.11.2021 (ERVB 2022) schreibt aktuell vor, dass Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente, die in einer beA-Nachricht versendet werden können, auf 100 Dateien und 60 MB begrenzt sind. Ab 01.04.2022 werden diese Höchstmengen wie folgt angehoben:

  • Bis 31.12.2022 auf 200 Dateien und 100 MB
  • Vom 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 auf 1000 Dateien und 200 MB

Näheres entnehmen Sie bitte der 2. ERVB 2022.

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