Geldwäsche – Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Am 08.02.2022 wurde auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer an alle Kammermitglieder (per beA) der Link zu einer Umfrage versandt, welche die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken betraf. Zwischenzeitlich hat die BRAK die Ergebnisse veröffentlicht, auch eine Sonderauswertung für den Freistaat Bayern. Diese sowie die Gesamtauswertung für das Bundesgebiet stehen nachfolgend zum Download bereit.

Die Bundesrechtsanwaltskammer empiehlt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ihre jeweilige Bank zu bitten, aufgrund der unklaren Rechtslage die Kündigung zurückzunehmen, jedenfalls aber zeitlich nach hinten zu verschieben, um für beide Seiten Zeit bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zu gewinnen. Hierfür kann das nachstehende Informationsschreiben verwendet werden.

Darüber hinaus könnten sich alle Kolleginnen und Kollegen zur Absicherung bei Annahme neuer Mandate auf einem von der Vollmacht getrennten Formular für den Fall von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen, dass seitens der jeweiligen Bank Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten verlangt wird. Sollten derartige Anfragen bereits bestehende Mandate betreffen, könnte die Entbindung nachträglich erbeten werden. Im Falle der Versagung dürfte das Geld dann nicht über ein Anderkonto verwahrt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.