Das Oberlandesgericht Bamberg weist in seinem
darauf hin, dass durch den Wegfall von § 6 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) zum 17.02.2022 keine Rechtsgrundlage für eine Kontaktdatenerhebung durch Gerichte und Staatsanwaltschaften mehr besteht. Die Kontaktdatenerfassung per Formblatt oder auf elektronischem Weg ist damit bei allen Justizbehören im OLG-Bezirk entfallen. Dies gilt im Übrigen auch für die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Gleichzeitig hat das OLG mit Wirkung ab 17.02.2022 eine neue
Sicherheitsanordnung zu Corona
veröffentlicht, welche diejenige vom 10.01.2022 ersetzt. Um Beachtung wird gebeten.