Neue Version der beA-Webanwendung und Umgestaltung des Serviceportals des beA-Anwendersupports

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat vor wenigen Tagen die neue Version 3.10 der beA-Webanwendung zur Verfügung gestellt. Sie beinhaltet sowohl technische Anpassungen aufgrund von Vorgaben der Justiz an sog. Drittprodukte, zu denen auch das beA gehört, als auch Überarbeitungen der Benutzeroberfläche der beA-Webanwendung. Hiermit setzt die BRAK Anregungen und Wünsche aus der Anwaltschaft um und gestaltet die beA-Oberfläche insgesamt benutzerfreundlicher und moderner.

Bitte installieren Sie, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können, das Update der Client Security-Anwendungskomponente vom 24.02.2022. Hierzu sind keine Administrator-Rechte erforderlich.

Einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 3/2022 vom 21.02.2022.

Zum 25.02.2022 haben die BRAK und ihre technische Dienstleisterin Wesroc auch das beA-Anwenderportal überarbeitet.Es wurde sowohl optisch als auch inhaltlich stärker auf die Anwender ausgerichtet. Mehrere Wissensquellen zum beA stehen nun gebündelt an einem Ort bereit. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Zusammengehörende Informationen wurden thematisch zusammengefasst – z. B. beA-Störungsmeldungen
  • Die Anwenderhilfe ist neben dem Aufruf direkt im beA über den entsprechenden Button oder die Taste F1 nun auch über das Serviceportal erreichbar
  • Die Release-Informationen erhalten Ihren festen Platz im Bereich „beA Fragen & Antworten“
  • Es gibt einen neuen Bereich mit kostenlosen Video-Anleitungen
  • Es wurde eine Übersicht der passenden Support-Ansprechpartner mit Kontaktinformationen geschaffen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2022 vom 24.02.2022

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