Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2021 (GVBl. 2021, S. 537), wurde durch

Verordnung vom 01.02.2022 (GVBl 2022, S. 47)

erneut geändert. Im Hinblick auf die fortbestehenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Studienbetrieb wurde geregelt, dass auch das Wintersemester 2021/2022 nicht auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl angerechnet wird.