Auf die Wahl zur Satzungsversammlung 2019 wurde bereits im Newsletter von November 2018 hingewiesen. Zwischenzeitlich wurde die Wahlbekanntmachung verschickt mit der Bitte an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Kammermitglieder, Wahlvorschläge einzureichen. Diese sind bis zum Ende der durch den Wahlausschuss bestimmten Frist am 15.02.2019, 10:00 Uhr, wie folgt eingegangen (in alphabetischer Reihenfolge) und als ordnungsgemäß zugelassen worden (durch Anklicken erhalten Sie nähere Informationen zur Person):
Das Wahlverfahren richtet sich nach der Wahlordnung der Rechtsanwaltskammer Bamberg vom 13.04.2018, die im Mitteilungsblatt von Juni 2018 bekannt gemacht wurde und auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/zum Download zur Verfügung steht.
Die Wahlunterlagen, denen Sie weitere Einzelheiten entnehmen können, werden am 01.03.2019 verschickt. Das Wahlergebnis wird im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2019, auf der Internetseite der RAK Bamberg und im Newsletter von Juni 2019 veröffentlicht werden.
Bitte beteiligen Sie sich an der Briefwahl!
Weitere Informationen zur Wahl und zur Satzungsversammlung im Allgemeinen erhalten Sie hier.
Wie bereits angekündigt findet am Freitag, 26.04.2019, im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 15:00 Uhr mit einem Gastvortrag von Leo Martin, Ex-Geheimagent, Kriminalist & Bestsellerautor, beginnen.
Bereits für 10:00 Uhr ist eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Familien-, Erb- und Sozialrecht geplant. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Sozialrecht und für Familienrecht. Der Eintritt ist wie immer frei.
Um 14:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Bitte reservieren Sie diesen Termin. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt RAK – InFORM von März 2019 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.
Verschiedene Behörden und Institutionen, beispielsweise das Bayerische Staatsministerium der Justiz, diverse Gerichte und die Bundesrechtsanwaltskammer, haben darum gebeten, alle Kolleginnen und Kollegen nochmals eindringlich auf die gesetzlichen Vorgaben des elektronischen Rechtsverkehrs und den richtigen Umgang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach hinzuweisen. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird dies zum Anlass nehmen, in ihrem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2019 die folgenden Thema anzusprechen:
Die elektronische Kommunikation durch die Gerichte
Die praktische Handhabung bei Einreichung elektronischer Dokumente
Das Kanzleipostfach
Die elektronische Kommunikation der Rechtsanwaltskammer Bamberg mit ihren Mitgliedern
Den beA-Support
Um aufmerksame Lektüre wird gebeten!
Zudem wird auf folgende neue Beiträge im BRAK-Magazin Heft 1/2019 verwiesen:
RAin Julia von Seltmann und Andrea Lindowsky, M.A., BRAK, Berlin: Frühjahrsputz für das beA – automatisches Löschen von Nachrichten startet zum 01.04.2019
RAin Dr. Tanja Nitschke, Mag. rer. publ., BRAK, Berlin: Per beA ans Gericht – aktuelle Rechtsprechung zum elektronischen Rechtsverkehr
Schließlich bitten wir zu beachten, dass am 20.02.2019 eine neue beA-Version (2.1.5) installiert wurde. Sie ermöglicht Vertretern und Zustellungsbevollmächtigten, die Nachrichtenübersicht auch eines nicht registrierten Postfachs einzusehen. Ferner unterstützt die beA-Webanwendung nun macOS Mojave 10.14. Zudem umfasst die neue Version Aktualisierungen eingesetzter Drittbibliotheken und Fehlerbehebungen, insbesondere die KSW-Schnittstelle betreffend.
Schon seit 2003 ist nach § 3a VwVfG die Übermittlung elektronischer Dokumente im Verwaltungsverfahren zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Dies ist bei allen Behörden seit 01.07.2014 der Fall (§ 2 Abs. 1 EGovG) – und seit 01.01.2018 müssen Behörden und Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts nach § 174 Abs. 3 S. 4 ZPO einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente eröffnen. Als solcher ist nach § 130a Abs. 4 Nr. 3 ZPO auch das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) vorgesehen.
Rechtsanwälte können deshalb vermehrt Behörden über das Gesamtverzeichnis im beA finden und adressieren. Zu prüfen sind freilich immer die formellen und materiellen Voraussetzungen für die wirksame Abgabe von Erklärungen in elektronischer Form. Die Bestimmungen der ZPO gelten nur für den Zivilprozess. Für die elektronische Post in Verwaltungsverfahren lohnt sich ein Blick in das VwVfG. So ist – soweit zugelassen – für das Ersetzen der Schriftform bei Verwendung von beA der Einsatz einer qualifizierten elektronischen Signatur erforderlich (§ 3a Abs. 2 S. 2 VwVfG).
Die Ende November 2018 durch die Satzungsversammlung beschlossene Einführung der neuen Fachanwaltschaft für Sportrecht wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bestätigt. Die dazu nötigen Änderungen in der FAO werden voraussichtlich in Heft 2/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und treten dann mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung folgt, also am 01.07.2019.
Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, ist im Jahre 2018 weiter gestiegen. Eingegangen sind 1.018 Anträge. Bei den erledigten Verfahren waren ca. 47 % Gebührenstreitigkeiten und ca. 53 %. Streitigkeiten über Schadensersatzforderungen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Eingang der vollständigen Beschwerdeakte bis zur Übermittlung des Schlichtungsvorschlages lag mit 68 Tagen deutlich unter der gesetzlich vorgegebenen Frist von 90 Tagen.
entnehmen. Der Tätigkeitsbericht 2018 steht unter www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/Tätigkeitsberichte zum Download bereit. Er enthält statistische Angaben, typische Fallkonstellationen, Empfehlungen zur Vermeidung derartiger Streitigkeiten und anonymisierte Schlichtungsfälle.
Vom 13.05. bis 19.05.2019 findet im geschichtsträchtigen Saal 600 des Oberlandesgerichts Nürnberg die 25. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung statt. Gäste sind u.a. der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.h.c. Andreas Voßkuhle, die Präsidentin des Supreme Courts Esther Hayut, die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg und der Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.dijv.de. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen.
Am Mittwoch, 16.10.2019, findet in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12, von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr der vierte Bayerische Mediationstag statt. Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung werden wir noch veröffentlichen. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin zu reservieren.
Am Freitag, 08.11.2019, und Samstag, 09.11.2019, wird das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum stattfinden, eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie der Tschechischen und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer. Die Organisation hat in diesem Jahr die RAK Bamberg übernommen; Austragungsort ist das Hotel Rheingold in Bayreuth.
Nähere Informationen werden in Kürze veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin zu reservieren.
Die schriftliche Prüfung 2019/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Montag, 27.05.2019, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Mittwoch, 29.05.2019, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 18.03.2019 bis 12.04.2019 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist
vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK
Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28,
BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks
„Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die
Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 13.07.2019, in der Berufsschule Bamberg und am Montag, 15.07.2019, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 27.07.2019, in der Berufsschule Bamberg.
Nach der 20. Jahrestagung vergangenes Jahr in Bamberg findet die 21. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 23.05. bis 25.05.2019 in Münster statt. Näheres entnehmen Sie bitte der
Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) im vierten Quartal 2018 eine repräsentative Umfrage unter rund 500 Freiberuflern zur Einschätzung ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage, der kurzfristigen Geschäftsentwicklung in den nächsten sechs Monaten, ihrer Personalplanung, Kapazitätsauslastung und zum Spezialthema „Mitarbeiterbindung und Nachwuchsgewinnung“ durchgeführt. Nähere Informationen zu den Ergebnissen können Sie der Pressemitteilung entnehmen.
Eine weitere Untersuchung bezieht sich auf die „Überlebensdauer von Freiberufler-Unternehmen“. Dafür sind Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrachtet worden. Eine Auswertung finden Sie hier:
Das Fachinfo-Verzeichnis „Legal Tech 2019: 100 Angebote für Rechtsanwälte“ stellt über 100 Legal Tech-Angebote vor, die helfen, die eigenen Kanzleiprozesse zu optimieren und effektive Mandantenakquise zu betreiben. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Der Deutsche Anwaltverlag und der ZAP Verlag stellen seit Anfang des Jahres auf www.kostenlos.anwaltverlag.de insgesamt acht Informationsbriefe kostenlos für Rechtsanwälte und Kanzleimitarbeiter zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie in anliegender
Der Rotary-Club Hof – Bayerisches Vogtland und der Hofer Sportverband e.V. organisieren auch in diesem Jahr den Benefizlauf „Menschen laufen für Menschen“. Die Veranstaltung findet am Samstag, 04.05.2019, ab 13:00 Uhr, am Therapeutisch-Pädagogischen Zentrum (TPZ) in Hof, Am Lindenbühl 10, statt.
Nähere Informationen, auch zur Möglichkeit, sich mit einer Spende an dieser Aktion zu beteiligen, können Sie dem beigefügten
Am Freitag, 26.04.2019, findet im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, die ordentliche Kammerversammlung 2019 der Rechtsanwaltskammer Bamberg statt. Sie wird um 14:00 Uhr beginnen.Bereits für 10:00 Uhr ist eine – wie immer kostenlose – Fortbildungsveranstaltung geplant. Um 13:00 Uhr lädt die Kammer alle anwesenden Mitglieder zu einem gemeinsamen Mittagessen ein.
Wir bitten Sie schon jetzt, den Termin zu reservieren. Nähere Informationen zur Kammerversammlung und zur Fortbildung werden Sie mit dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von März 2019 erhalten. Dort finden Sie auch ein Anmeldeformular.
In den Newslettern von November und Dezember 2018 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg in geeigneten Fällen vermehrt über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit ihren Mitgliedern kommunizieren wird. Dies gilt von nun an für den Kammer-Newsletter und für Einladungen zu kammereigenen Fortbildungsveranstaltungen, die bislang über einen kostspieligen FAX-Versand erfolgten. Dieser wird zukünftig entfallen, ebenso die Newsletter-Ankündigung per E-Mail.
Selbstverständlich kann die Anmeldung zum Seminar ebenfalls über das Kammerpostfach erfolgen (ist sogar erwünscht). Eine Anmeldung per Telefax oder E-Mail bleibt bis auf weiteres aber möglich.
Im Newsletter von Dezember 2018 wurde bereits darauf hingewiesen, dass das Landgericht Coburg in Kürze damit beginnen wird, in Zivilsachen erster Instanz mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nur noch elektronisch zu kommunizieren. Landgerichtspräsident Anton Lohneis hat zwischenzeitlich den 11.02.2019 als voraussichtliches Datum genannt.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, dies zu beachten und ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach noch gründlicher als bislang auf Eingänge zu überprüfen.
Der beA-Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer, der in der Regel alle zwei Wochen veröffentlicht wird, ist auch über den Newsletter der RAK Bamberg abrufbar (vgl. linke Randspalte oben).
Neu ist der Index zum beA-Newsletter, der laufend aktualisiert wird und mit dessen Hilfe die bislang behandelten Themen rasch aufgefunden werden können. Er wurde vor Kurzem online gestellt und ist entweder unter https://bea.brak.de/bea-newsletter oder von der Startseite der beA-Website aus (durch anklicken des Buttons „Alles zum beA-Newsletter“ in der Menüleiste oben) zu erreichen. Dort finden Sie zudem Links zum Jahrgangs-Archiv des beA-Newsletters und zur An- und Abmeldung.
In einem Schreiben vom 07.01.2019 hat die Bundesrechtsnwaltskammer vor einer E-Mail vom 19.12.2018 gewarnt, die eine angebliche Informationspflichtverletzung nach Art. 13 DS-GVO abmahnt. Es wird um Beachtung gebeten.
Wie bereits bekannt gegeben bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg am 14.02. und 15.02.2019 einen weiteren Workshop sowie eine weitere Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Nähere Informationen entnehmen sie bitte den Einladungen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Fortbildungsveranstaltungen des DAI, die von Mitgliedern der RAK Bamberg zu einem reduzierten Teilnehmerbeitrag gebucht werden können:
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass am Freitag, 22.03.2019, im historischen Saal 600 des Justizpalastes in Nürnberg, Fürther Straße 110, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Nürnberger Gespräche 2019 stattfinden werden. Es handelt sich um eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung für Richter, Rechtsanwälte und Sachverständige unter der Schirmherrschaft des (neuen) Bayerischen Staatsministers der Justiz, Georg Eisenreich, die unter anderem von der Rechtsanwaltskammer Bamberg unterstützt wird.
Themen sind die Datenschutz-Grundverordnung, die Regeln der Technik und das öffentliche Baurecht, die Neuerungen im Bauvertragsrecht sowie die Todsünden des Sachverständigen. Einzelheiten können Sie dem Flyer entnehmen, der auch ein Anmeldeformular enthält.
Die Bundesrechtsanwaltskammer führt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der All China Lawyers Association (ACLA) das Projekt Rechtsanwaltsaustausch China-Deutschland durch, welches von der Robert Bosch Stiftung finanziert wird. Im Seminar tauschen sich die Teilnehmer/innen aus China und Deutschland jeweils eine Woche lang über das Verständnis ihrer Rolle als Rechtsanwälte, die unterschiedlichen Rechtssysteme und die Rechtskulturen aus.
Die nächsten Veranstaltungen finden im April 2019 in Köln/Bonn und im Juli 2019 in Hangzhou (China) statt. Thema ist „IT-Recht – Datenschutzrecht und IT-Sicherheit sowie anwaltliches Beruftsrecht“. Näheres entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Für Fragen stehen Frau Rechtsanwältin Swetlana Schaworonkowa und Frau Domaschke von der BRAK (Tel.: 0 30/28 49 39 39, E-Mail: domaschke@brak.de) zur Verfügung.