Versendung von Newsletter und Seminareinladungen der RAK Bamberg nur noch per beA

In den Newslettern von November und Dezember 2018 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg in geeigneten Fällen vermehrt über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit ihren Mitgliedern kommunizieren wird. Dies gilt von nun an für den Kammer-Newsletter und für Einladungen zu kammereigenen Fortbildungsveranstaltungen, die bislang über einen kostspieligen FAX-Versand erfolgten. Dieser wird zukünftig entfallen, ebenso die Newsletter-Ankündigung per E-Mail.

Selbstverständlich kann die Anmeldung zum Seminar ebenfalls über das Kammerpostfach erfolgen (ist sogar erwünscht). Eine Anmeldung per Telefax oder E-Mail bleibt bis auf weiteres aber möglich.