In einem Schreiben vom 07.01.2019 hat die Bundesrechtsnwaltskammer vor einer E-Mail vom 19.12.2018 gewarnt, die eine angebliche Informationspflichtverletzung nach Art. 13 DS-GVO abmahnt. Es wird um Beachtung gebeten.
In einem Schreiben vom 07.01.2019 hat die Bundesrechtsnwaltskammer vor einer E-Mail vom 19.12.2018 gewarnt, die eine angebliche Informationspflichtverletzung nach Art. 13 DS-GVO abmahnt. Es wird um Beachtung gebeten.