Vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen
Freitag, den 23. September 2011Laut einem Urteil des EuGH vom 20.09.2007 in der Rechtssache C-116/06 (Kiiski) ist es mit Unionsrecht nicht vereinbar, wenn eine schwangere Frau den Zeitraum ihres Erziehungsurlaubs nicht verändern kann, um den ihr zustehenden Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen. Hieraus folgte ein Normwiderspruch zu § 16 Absatz 3 Satz 3 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Da dem Unionsrecht Vorrang zukommt, stellt das BMI im Einvernehmen mit dem BMFSFJ mit einem Rundschreiben klar, dass Arbeitnehmerinnen ihre bereits angemeldete Elternzeit zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen des § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 MuSchG vorzeitig und ohne Zustimmung des Arbeitgebers beenden können. Eine entsprechende Klarstellung wurde bereits in die Richtlinien zum BEEG aufgenommen. Eine Anpassung des § 16 Absatz 3 Satz 3 BEEG an das Gemeinschaftsrecht soll folgen.
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