Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2022

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Beendigung der Corona-Zuschussprogramme Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Austausch von beA-Karten hat begonnen

Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Versendung von beA-Nachrichten als „persönlich/vertraulich“

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2022

Aktualisierte Informationen des BRAK-Ausschusses Arbeitsrecht zur Corona-ArbSchV

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 06.12.2021 treten am 01.06.2022 in Kraft

Ausbildungsstatistiken zum 30.09.2021

Neue Version der beA-Webanwendung und Umgestaltung des Serviceportals des beA-Anwendersupports

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2022

Corona – Entschädigungen nach § 56 IfSG für die von der Corona-Pandemie betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Geldwäsche – Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Abwicklung von Kanzleien – aktualisierte Auflage des BRAK-Abwicklerlexikons

Neue Beschlüsse der Satzungsversammlung zu FAO und BORA

Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs seit 01.01.2022

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Zur Erinnerung – Pflicht zur aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ab 01.01.2022

Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

BeA – weitere Auswertung der Erstregistrierungsquote

Neue beA-Webanwendung Version 3.10. kommt später

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 03/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 03/2022 folgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

Über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

wurde im Newsletter von Mai 2022 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 27.07.2022 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2022 in Kraft treten.

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Die Fallakte für den diesjährigen Soldan Moot wurde veröffentlicht. Zur Korrektur der von den Teams erstellten Schriftsätze werden noch Praktiker gesucht, ebenso zur Mitwirkung an den mündlichen Verhandlungen in Hannover. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 26.07.2022

sowie der Internetseite https://soldanmoot.de/. Sie haben auch die Möglichkeit, sich unter https://soldanmoot.de/anmeldung/#anmeldung-richter online anzumelden.

Beendigung der Corona-Zuschussprogramme Überbrückungshilfe und Neustarthilfe

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat darauf hingewiesen, dass die Corona-Hilfsprogramme der Überbrückungshilfe am 30.06.2022 auslaufen werden, weil zu diesem Zeitpunkt auch der den Hilfsprogrammen zugrundeliegende Beihilferahmen zur Gewährung dieser Hilfen, der Temporary Framework, beendet sein wird. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten, nicht zuletzt in ihrer Eigenschaft als sog. prüfende Dritte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 13.06.2022 (BRAK-Nr. 210/2022)

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Austausch von beA-Karten hat begonnen

Im Newsletter von April 2022 wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer im Mai mit dem Austausch der beA-Karten beginnen und hierzu nach und nach alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte anschreiben wird. Genaue Einzelheiten zum Ablauf dieser Aktion und auch zum neuen Fernsignaturverfahren entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 09.05.2022

Die neuen Karten wird die Zertifizierungsstelle von sich aus an Ihre im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse übersenden. Sie müssen vorerst also Nichts weiter veranlassen!

Weitere Informationen, insbesondere zum Hintergrund des bevorstehenden Kartentausches, finden Sie auf der Internetseite der Zertifizierungsstelle unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch sowie https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/bea-produkte.

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Anbindung der Länder an das Akteneinsichtsportal der Justiz

Am 30.03.2022 waren die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Sachsen und Schleswig-Holstein bereits vollständig an das Akteneinsichtsportal der Justiz angebunden. In Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen sind die Test-Länderserver angebunden, die Anbindung der Produktivserver wird vorbereitet. Bayern, Niedersachsen und das Bundesverwaltungsgericht befinden sich im Testbetrieb. In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und bei den Bundesgerichten mit Ausnahme des Bundesverwaltungsgerichts laufen die Planungen.

Die Länder, die bereits vollständig an das Akteneinsichtsportal angebunden sind, können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Bedarf einen Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung stellen. Mit diesen Zugangsmitteln ist der Zugriff auf die im Akteneinsichtsportal hinterlegten Akten möglich.

Die Bundesrechtsanwaltskammer arbeitet derzeit daran, einen Zugang zum Akteneinsichtsportal über die Anmeldung mittels SAFE-ID und beA-Karte zu ermöglichen. Einige Länder haben mitgeteilt, dass sie ihrerseits die Anbindung an das Akteneinsichtsportal zur Verfügung stellen werden, sobald BRAK die Anmeldung per SAFE-ID gewährleistet. Derzeit ist vorgesehen, dass die Anbindung der Anwaltschaft voraussichtlich im dritten Quartal 2022 zur Verfügung stehen wird.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 29.04. und 30.04.2022

Am 29.04. und 30.04.2022 fand in Berlin die 3. Sitzung der 7. Satzungsversammlung statt. Folgende Beschlüsse wurden gefasst:

1. Zur Konkretisierung von § 43f BRAO, der ab 01,08.2022 die Verpflichtung enthält, innerhalb des ersten Jahres nach erstmaliger Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Kenntnisse im Berufsrecht nachzuweisen, wurde ein neuer § 5a BORA beschlossen. Er sieht vor, dass die Organisation des Berufs und der Selbstverwaltung sowie berufsrechtliche Sanktionen, die allgemeinen und besonderen Berufspflichten und berufsrechtliche Bezüge zum Haftungsrecht in den entsprechenden Lehrveranstaltungen behandelt werden müssen.

2. Vor dem Hintergrund der aktuellen Welle bankseitiger Kündigungen von Sammelanderkonten wurde § 4 Abs. 1 BORA gestrichen. Zukünftig sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte also nicht mehr verpflichtet, ein Sammelanderkonto „auf Vorrat“ zu führen. § 43a Abs. 5 BRAO lässt ihnen vielmehr die Wahl, Fremdgelder entweder unverzüglich an die berechtigte Person weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.

3. Mit der Aufgabe, BORA und FAO zu modernisieren, wurde ein neuer Ausschuss 8 geschaffen, der die berufsrechtlichen Regelungen geschlechtergerecht formulieren und redaktionelle Anpassungen einarbeiten wird. Ein Unterausschuss soll sich darum kümmern, die aus der großen BRAO-Reform folgenden Änderungen im Recht der Berufsausübungsgesellschaften zu integrieren.

4. Zusätzlich beschloss die Satzungsversammlung einige redaktionelle Änderungen im Text der BORA und ergänzte ihre Geschäftsordnung u.a. um Regelungen für virtuelle Sitzungen.

Die Beschlüsse müssen noch vom Bundesministerium der Justiz geprüft und genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Der Antrag auf Einführung eines Fachanwalts für Opferrechte wurde erneut abgelehnt, nachdem er bereits im Jahre 2018 die notwendige satzungsändernde Mehrheit knapp verfehlt hatte. Insoweit liegt es beim Gesetzgeber, auf der Ebene der BRAO eine dementsprechende Fachanwaltschaft zu installieren, sofern dies politisch gewollt ist.

 

10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2022

Für den 10. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis, der vom 06.10. bis 08.10.2022 im Rahmen der Hannoverschen Anwaltskonferenz als Präsenzveranstaltung in Hannover statfinden wird, werden noch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gesucht, die sich als Richter oder Juroren engagieren. Nähere Informationen hierzu und allgemein zum diesjährigen Moot entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 27.04.2022

Versendung von beA-Nachrichten als „persönlich/vertraulich“

Seit der Installation des Releases 3.11 der beA-Webanwendung am 31.03.2022 können auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus ihrem persönlichen beA-Postfach Nachrichten als „persönlich/vertraulich“ versenden. Damit kann die durch § 25 BORA vorgegebene Form für Berufsrechtsverstöße eingehalten und auch anderweitig eine vertrauliche Kommunikation geführt werden.

Weitere Informationen zu den neuen Funktionen in R 3.11 finden Sie im beA-Sondernewsletter 6/2022 der Bundesrechtsanwaltskammer vom 28.03.2022 und auf dem beA-Anwenderportal unter https://portal.beasupport.de/release-information#c56.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 02/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 02/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Aktualisierte Informationen des BRAK-Ausschusses Arbeitsrecht zur Corona-ArbSchV

Der Ausschuss Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Zuge der Neufassung der SARS-CoV-2-
Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) mit Wirkung ab 20.03.2022 seine Informationen aktualisiert. Die Neufassung steht nachfolgend zum Download bereit.

Informationen des Ausschusses Arbeitsrecht der BRAK Stand: März 2022

Sie finden Sie zudem auf der Internetseite der RAK Bamberg.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 06.12.2021 treten am 01.06.2022 in Kraft

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesministerium der Justiz keine Bedenken gegen die

Beschlüsse der 7. Satzungsversammlung vom 06.12.2021

geäußert. Sie wurden deshalb auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.06.2022 in Kraft; mit Ausnahme der Neufassung von § 3 BORA, die am 01.08.2022 in Kraft treten wird.

Ausbildungsstatistiken zum 30.09.2021

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r veröffentlicht. Danach ist die Anzahl der Neuverträge von 3.690 im Vorjahr auf 3.554 gesunken, somit um etwa 3,7%. Nur 9 Kammern konnten einen Anstieg verzeichnen, während in 17 Kammerbezirken ein teils erheblicher Rückgang festzustellen war. Darunter befand sich auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, die eine Verringerung von 99 auf 91 Neuabschlüsse hinnehmen musste.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.

Um dem fortschreitenden Fachkräftemangel zu begegnen und dafür zu sorgen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch in Zukunft auf geschultes und qualifiziertes Personal zurückgreifen können, kann nur an alle Kammermitglieder appelliert werden: Bitte bilden Sie aus!

Auch die Ausbildungsstatistik des BFB über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den Freien Berufen liegt vor und steht nachfolgend zum Download bereit.

Neue Version der beA-Webanwendung und Umgestaltung des Serviceportals des beA-Anwendersupports

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat vor wenigen Tagen die neue Version 3.10 der beA-Webanwendung zur Verfügung gestellt. Sie beinhaltet sowohl technische Anpassungen aufgrund von Vorgaben der Justiz an sog. Drittprodukte, zu denen auch das beA gehört, als auch Überarbeitungen der Benutzeroberfläche der beA-Webanwendung. Hiermit setzt die BRAK Anregungen und Wünsche aus der Anwaltschaft um und gestaltet die beA-Oberfläche insgesamt benutzerfreundlicher und moderner.

Bitte installieren Sie, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können, das Update der Client Security-Anwendungskomponente vom 24.02.2022. Hierzu sind keine Administrator-Rechte erforderlich.

Einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 3/2022 vom 21.02.2022.

Zum 25.02.2022 haben die BRAK und ihre technische Dienstleisterin Wesroc auch das beA-Anwenderportal überarbeitet.Es wurde sowohl optisch als auch inhaltlich stärker auf die Anwender ausgerichtet. Mehrere Wissensquellen zum beA stehen nun gebündelt an einem Ort bereit. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Zusammengehörende Informationen wurden thematisch zusammengefasst – z. B. beA-Störungsmeldungen
  • Die Anwenderhilfe ist neben dem Aufruf direkt im beA über den entsprechenden Button oder die Taste F1 nun auch über das Serviceportal erreichbar
  • Die Release-Informationen erhalten Ihren festen Platz im Bereich „beA Fragen & Antworten“
  • Es gibt einen neuen Bereich mit kostenlosen Video-Anleitungen
  • Es wurde eine Übersicht der passenden Support-Ansprechpartner mit Kontaktinformationen geschaffen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2022 vom 24.02.2022

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 01/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Geldwäsche – Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken

Am 08.02.2022 wurde auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer an alle Kammermitglieder (per beA) der Link zu einer Umfrage versandt, welche die Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten durch Banken betraf. Zwischenzeitlich hat die BRAK die Ergebnisse veröffentlicht, auch eine Sonderauswertung für den Freistaat Bayern. Diese sowie die Gesamtauswertung für das Bundesgebiet stehen nachfolgend zum Download bereit.

Die Bundesrechtsanwaltskammer empiehlt allen betroffenen Kolleginnen und Kollegen, ihre jeweilige Bank zu bitten, aufgrund der unklaren Rechtslage die Kündigung zurückzunehmen, jedenfalls aber zeitlich nach hinten zu verschieben, um für beide Seiten Zeit bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit zu gewinnen. Hierfür kann das nachstehende Informationsschreiben verwendet werden.

Darüber hinaus könnten sich alle Kolleginnen und Kollegen zur Absicherung bei Annahme neuer Mandate auf einem von der Vollmacht getrennten Formular für den Fall von der Verschwiegenheitspflicht entbinden lassen, dass seitens der jeweiligen Bank Auskunft über den wirtschaftlich Berechtigten verlangt wird. Sollten derartige Anfragen bereits bestehende Mandate betreffen, könnte die Entbindung nachträglich erbeten werden. Im Falle der Versagung dürfte das Geld dann nicht über ein Anderkonto verwahrt werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Abwicklung von Kanzleien – aktualisierte Auflage des BRAK-Abwicklerlexikons

Der Ausschuss Abwickler/Vertreter der Bundesrechtsanwaltskammer hat im Hinblick auf die Neufassung der §§ 53 und 54 BRAO eine Aktualisierung seines Abwicklerlexikons sowie seiner Hinweise für die Tätigkeit des Abwicklers und für die Tätigkeit des Vertreters vorgenommen. Alle Dokumente stehen nachfolgend zum Download bereit, Sie finden sie zudem auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Neue Beschlüsse der Satzungsversammlung zu FAO und BORA

In der 2. Sitzung der 7. Satzungsversammlung am 06.12.2021, die wegen der Corona-Pandemie erstmals nicht in Präsenzform, sondern als Videokonferenz stattfand, wurden diverse Beschlüsse zur Änderung der Fachanwaltsordnung (FAO) und der Berufsordnung (BORA) getroffen. Sie betrafen

  • den Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (§§ 1, 5 Abs. 1 Ziff. g und 14 FAO),
  • den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (§ 5 Abs. 1 Ziff. l FAO),
  • die Vertretung widerstreitender Interessen (§ 3 BORA) und
  • die weitere Kanzlei (§ 5 BORA).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Zusammenstellung über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung.

Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs seit 01.01.2022

Nach Auskunft der Bundesrechtsanwaltskammer erfolgte der Übergang in die aktive Nutzungspflicht auf Seiten der Anwaltschaft unproblematisch. Nähere Informationen finden Sie auf dem Portal des beAAnwendersupports unter https://portal.beasupport.de/external/c/aktivenutzungspflicht.

Zur sog. Ersatzeinreichung bei technischen Störungen hat die BRAK die nachstehende Handreichung erstellt.

Ersatzeinreichung bei technischen Störungen

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ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat einen ergänzten Beitrag „ABC Steuerfragen für Rechtsanwälte“ mit Stand Januar 2022 veröffentlicht, der nachfolgend zum Download bereit steht und den Sie auch auf der Homepage der BRAK unter https://brak.de/die-brak/organisation/aus-schuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-steuerrecht/abc-steuerfragen/ finden.

ABC – Steuerfragen für Rechtsanwälte

Neu eingefügt wurden Beiträge unter den Buchstaben B zu „Bewirtungsaufwendungen“ , D zur „doppelten Haushaltsführung und H zum „häuslichen Arbeitszimmer des Anwalts Steuerliche Auswirkungen in Zeiten von Corona“. Zudem werden alle Handlungshinweise und Veröffentlichungen in BRAKMitteilungen und BRAKMagazin des Ausschusses kurz dargestellt und verlinkt. Der Text wird fortlaufend ergänzt und aktualisiert.

Zur Erinnerung – Pflicht zur aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) ab 01.01.2022

Alle Kammermitglieder werden nochmals daran erinnert, dass ab 01.01.2022 vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen
sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen
wirksam nur noch auf elektronischem Weg bei den Gerichten eingereicht werden können. Dies gilt – abgesehen von der Verfassungsgerichtsbarkeit  – für alle Verfahren und ist in den einzelnen Verfahrensordnungen, namentlich in § 130d ZPO, § 32d StPO, § 55d VwGO, § 46g ArbGG, § 52d FGO und § 65d SGG geregelt. Die Übermittlung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte kann am Einfachsten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfolgen.

Auf diesem Weg eingereichte Dokumente müssen – sofern nicht der sog. sichere Übermittlungsweg genutzt wird – mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen werden. Zu deren Erzeugung ist ein Signaturzertifikat erforderlich, das auch auf die beA-Karte basis aufgeladen werden kann. Die zur Erlangung des Zertifikats notwendige Identifizierung des Karteninhabers kann – kostenfrei – auch in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg durchgeführt werden. Alles Wissenswerte zum sog. KammerIdent-Verfahren finden Sie auf der Kammerhomepage. Sofern Sie diesen Service in Anspruch nehmen möchten, wird um vorherige Terminvereinbarung mit Herrn Geschäftsführer Rainer Riegler (Tel. 0951/98620-0) gebeten.

Aktuelle Informationen zur aktiven Nutzungspflicht hat die Bundesrechtsanwaltskammer zuletzt in ihrem beA-Newsletter vom 09.12.2021 veröffentlicht. Regelmäßige Aufsätze und Hinweise finden Sie zudem in den BRAK-Mitteilungen und im BRAK-Magazin, zuletzt in der Ausgabe 6/2021 des BRAK-Magazins von Dezember 2021 wie folgt:

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Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO)

Wir haben bereits darüber berichtet, dass ab 01.01.2022 das besondere elektronische Bürger und Organisationenpostfach (eBO) zur Verfügung stehen wird. Dadurch wird Bürgern und juristischen Personen bzw. nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen die Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ermöglicht.

Wie ein eBO eingerichtet werden kann, ergibt sich aus dem beiliegenden

Papier der Arbeitsgruppe IT-Standards in der Justiz.

Das Dokument ist auch auf der Internetseite egvp.justiz.de abrufbar. Dort finden Sie zudem grundlegende Hinweise zum eBO und zur Einrichtung eines neuen Postfachs.

Im Laufe des ersten Quartals 2022 wird auch die Kommunikation zwischen beA und eBO möglich sein. Das eBO ist für Bürger und Organisationen vorgesehen, sodass es sich auch für eine sichere Mandantenkommunikation eignet.

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BeA – weitere Auswertung der Erstregistrierungsquote

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die

Auswertungstabelle zum 30.11.2021

veröffentlicht. Daraus ist zu entnehmen, dass die Anzahl der beA-Erstregistrierungen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg im Vergleich zum Vormonat um lediglich 0,1 Prozentpunkte gestiegen ist und jetzt bei allen Kammermitgliedern bei 85,2 % liegt.

Dieser Wert ist angesichts der seit Jahren bestehenden passiven und der am 01.01.2022 beginnenden aktiven Nutzungspflicht noch immer sehr niedrig. An alle Kolleginnen und Kollegen, welche die Erstregistrierung noch nicht vorgenommen haben, ergeht deshalb erneut der dringende Appell, dies unverzüglich zu erledigen. Auf den Beitrag im Newsletter von November 2021 wird verwiesen.

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Neue beA-Webanwendung Version 3.10. kommt später

Wenige Tage nach der Freischaltung unseres Newsletters von November 2021 hat die Bundesrechtsanwaltskammer in einem Sondernewsletter vom 02.12.2021 bekannt gegeben, dass die Veröffentlichung der neuen beA-Version aus technischen Gründen verschoben werden muss. Zwischenzeitlich wurde mitgeteilt, dass die Version 3.10 voraussichtlich im Januar 2022 bereitgestellt wird.

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